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Achtung! Alte Führerscheine: Jetzt umtauschen, sonst droht ein Bußgeld!

Alte Führerscheine müssen nach einer EU-Richtlinie (2006/126/EG) gegen neue, fälschungssichere Ausweise umgetauscht werden. Die Fristen für den Umtausch sind entscheidend, da bei Nichteinhaltung ein Verwarnungsgeld droht. Die Europäische Union verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Zahl der Fälschungen zu reduzieren. Aktuell gibt es in der EU über 110 verschiedene Führerscheinmuster, was erhebliche Transparenzprobleme mit sich bringt. Die neuen Führerscheine werden fälschungssicher gestaltet, einheitlich sein und in einer zentralen Datenbank erfasst werden, wie HNA berichtete.

Für den Umtausch sind keine Prüfungen oder Gesundheitsuntersuchungen notwendig. Der Antrag auf Umtausch muss bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen ein Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich auf etwa 25 Euro zuzüglich der Kosten für das biometrische Passfoto. Wichtig zu beachten ist, dass die Frist für Papierführerscheine bereits am 19. Januar 2025 abgelaufen ist. Bei Versäumnis dieser Frist wird ein Verwarnungsgeld von zehn Euro fällig, jedoch gilt dies nicht als Straftat, wie ADAC erklärte.

Fristen für verschiedene Führerscheine

Die Umtauschfrist für Scheckkarten-Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, endet am 19. Januar 2026. Insgesamt müssen rund 43 Millionen Führerscheine auf die neuen, fälschungssicheren Exemplare umgetauscht werden. Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt, dass sie ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zu diesem Datum umtauschen müssen. Auch hier sind keine Prüfungen oder Gesundheitsuntersuchungen erforderlich, und die benötigten Unterlagen sind identisch mit denen für den regulären Umtausch. Zudem kann bei verpasster Umtauschfrist ebenfalls ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig werden. Es ist zu beachten, dass bei Wohnsitz im EU- oder EWR-Staat Kontakt zur örtlichen Behörde aufgenommen werden sollte, während bei Wohnsitz außerhalb der EU/EWR der Umtausch über deutsche Fahrerlaubnisbehörden möglich ist.