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Ulm diskutiert Verpackungssteuer: Grüne fordern Maßnahmen gegen Müll!

In Ulm beginnt eine Diskussion über die Einführung einer Verpackungssteuer, die sich am Tübinger Modell orientiert. Anstoß für die Debatte ist ein urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Steuer auf Einwegverpackungen für rechtens erklärt hat. Die Grünen-Fraktion hat die Ulmer Stadtverwaltung dazu aufgefordert, die Möglichkeit einer eigenen Verpackungssteuer zu prüfen, nachdem sie bereits 2023 einen entsprechenden Antrag gestellt hatte.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen, wo seit dem 1. Januar 2022 Gebühren für Einwegverpackungen erhoben werden. Dies betrifft 50 Cent für Einweg-Getränkebecher, Pizzakartons, Nudelboxen, Burger-Tüten und Döner-Alufolien sowie 20 Cent für Besteck und Trinkhalme. Die erzielten Einnahmen aus dieser Steuer belaufen sich auf etwa 800.000 Euro pro Jahr. Ziel ist es, Einnahmen für den Haushalt zu generieren, der Vermüllung entgegenzuwirken und Mehrwegsysteme zu stärken, wie [SWR.de](https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/debatte-verpackungssteuer-forderung-gruene-100.html) berichtet.

Ulm und die Erfahrungen aus Tübingen

Die Ulmer Stadtverwaltung hatte zunächst die Urteilsbegründung sowie die Erfahrungen aus Tübingen abwarten wollen. Die Grünen erhoffen sich von der Einführung einer Verpackungssteuer unter anderem weniger Müll, mehr Anreize für die Nutzung von Mehrweggeschirr und finanziellen Spielraum für die Stadt. Seit drei Jahren sind Gastronomen verpflichtet, Mehrweggeschirr für To-Go-Angebote bereitzustellen. Dennoch sind leere Einwegverpackungen weiterhin im Ulmer Stadtgebiet häufig anzutreffen. In diesem Kontext äußerten sich bereits Gastronomen in Ulm enttäuscht über die Resonanz auf ihre Mehrwegangebote.

Ulms Oberbürgermeister Martin Ansbacher (SPD) sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Signal für eine Tendenz hin zu Mehrweg. Er betont die Notwendigkeit eines entsprechenden Mehrwegangebots und die Motivation der Kunden zur Nutzung. Gleichzeitig fordert er eine sorgfältige Prüfung der Einführung und Umsetzung einer Verpackungssteuer. Währenddessen hat die Stadt Neu-Ulm eine Verpackungssteuer abgelehnt und sieht den Bund in der Pflicht, eine einheitliche Regelung zu schaffen.

Wie [bundesverfassungsgericht.de](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-006.html) in einer Pressemitteilung vom 22. Januar 2025 berichtete, wies der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuersatzung zurück. Die Steuerpflicht liegt beim Endverkäufer von Speisen und Getränken. Das Gericht stellte fest, dass die Verpackungssteuer als „örtliche“ Verbrauchsteuer gemäß Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz betrachtet wird und dass der Eingriff in die Berufsfreiheit der Endverkäufer verfassungsgemäß ist.