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Verpackungssteuer: Tübingen setzt Maßstäbe für deutsche Städte!

Die Diskussion über Einwegverpackungen und deren Versteuerung gewinnt bundesweit an Bedeutung. Bundesumweltministerin Steffi Lemke äußerte sich kürzlich positiv zu den von mehreren deutschen Städten angestrebten Steuern auf Einwegverpackungen. Diese Steuern sollen helfen, die Müllproduktion zu verringern und nachhaltige Lösungen zu fördern.

Tübingen nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein, da die Stadt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer erhebt. Diese Steuer beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen, wie Kaffeebecher oder Einweggeschirr, und 20 Cent für Einwegbesteck. Erst kürzlich bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Steuer, was auch den Städten Rechtssicherheit für ähnliche Maßnahmen gibt. So hat die Stadt Konstanz bereits zu Jahresbeginn ebenfalls eine Verpackungssteuer eingeführt, während in Städten wie Freiburg und Bremen Vorbereitungen für ähnliche Steuern getroffen werden, wie [faz.net](https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wie-in-tuebingen-lemke-fuer-mehr-verpackungssteuern-110284065.html) berichtete.

Rechtliche und praktische Aspekte der Verpackungssteuer

Die von Tübingen eingeführte Steuer betrifft Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke, die zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen bereitgestellt werden. In den letzten zwei Jahren identifizierte die Deutsche Umwelthilfe bereits 120 Städte, die eine solche Steuer in Betracht ziehen, was das Interesse an nachhaltigen Lösungen zeigt.

Der Einsatz einer Verpackungssteuer ist nur ein Teil der Strategie, um Plastikmüll zu reduzieren. Steffi Lemke betonte zudem, dass Unternehmen, die Produkte herstellen, in die Verantwortung genommen werden müssen. Dies betrifft auch Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika, die sich künftig an den Kosten der Abwasserbehandlung beteiligen sollen. Die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie wird derzeit vorbereitet, um den Rechtrahmen in Deutschland zu schaffen.

In Tübingen fallen für Mehrweg-Verpackungen keine Verpackungssteuern an. Zur Unterstützung von Betrieben stellt die Stadt Informationsmaterialien zur Verfügung, und auf ihrer Webseite sind zusätzliche Informationen und Fördermöglichkeiten zu finden. Interessenvertreter können sich an die E-Mailadresse verpackungssteuer@tuebingen.de wenden, um weitere Informationen zu erhalten, wie [tuebingen.de](https://www.tuebingen.de/verpackungssteuer) berichtet.