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Gericht erlaubt Deponierung von Bauschutt aus AKW Biblis in Büttelborn

Ein entscheidendes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel erlaubt die Deponierung von leicht radioaktivem Bauschutt aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Biblis auf der Deponie in Büttelborn, im Kreis Groß-Gerau. Die Genehmigung erstreckt sich über bis zu 3.200 Tonnen Bauschutt, die bis spätestens 31. Dezember 2030 abgelagert werden dürfen. Die Klagen des Deponiebetreibers sowie die des Eigentümers gegen die Entscheidung wurden zurückgewiesen.

In einer ersten Einschätzung zur Rechtslage erklärte der 5. Senat des Gerichts, dass die Erfolgsaussichten der Klagen gegen die Lagerung des Abfalls als gering einzuschätzen seien. Trotz des vorläufigen Urteils steht jedoch die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aus. Das Darmstädter Regierungspräsidium hatte zuvor den Sofortvollzug angeordnet, woraufhin Widersprüche vonseiten der Deponiebetreiber eingereicht wurden.

Hintergründe und weiterer Verlauf

Die Bürgerinitiative „Büttelborn 21“ hat bereits angekündigt, dass das Verfahren voraussichtlich mindestens sechs Jahre in Anspruch nehmen wird. Der Landrat des Landkreises Groß-Gerau, Thomas Will, äußerte seine Enttäuschung über die Entscheidung des Gerichts. Des Weiteren kritisiert der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) die Gebührenforderungen für die Deponierung des Bauschutts als zu hoch und plant, organisatorische Rahmenbedingungen sowie Entgelte zu klären.

Bezüglich der Strahlenbelastung hat der Bauschutt eine maximale Dosis von zehn Mikrosievert pro Jahr, was weit unter dem deutschen Durchschnitt von rund 2.400 Mikrosievert pro Jahr liegt. Die Zusammensetzung des Bauschutts umfasst hauptsächlich Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik. Dieser Bauschutt ist behördlich freigemessen und als unbedenklich eingestuft worden. Derzeit lagert der Bauschutt noch auf dem Gelände des Kraftwerks in Biblis, das seit der Fukushima-Katastrophe 2011 stillgelegt ist und sich seit 2017 im Rückbau befindet.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Deponierung in Büttelborn bietet einen Ausweg für die Entsorgung des Bauschutts, obwohl weiterhin Klagen beim Verwaltungsgericht Darmstadt anhängig sind, die gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums gerichtet sind. Für den Umgang mit dem Bauschutt wird auch die RWE-eigene Deponie bei Köln in Betracht gezogen, gleichwohl haben die Grünen in Hessen die Deponie in Büttelborn aufgrund der kürzeren Transportwege favorisiert.