
Deutschland sieht sich einer finanziellen Strafe von 34 Millionen Euro gegenüber, da die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt wurde. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, das auch Sanktionen gegen weitere Länder wie Luxemburg, Tschechien, Estland und Ungarn verhängt hat. Diese Staaten haben ebenfalls versäumt, die Richtlinie rechtzeitig zu implementieren.
Die besagte Whistleblower-Richtlinie wurde 2019 von der Europäischen Union verabschiedet und soll Personen schützen, die Missstände in Unternehmen aufdecken. Die Mitgliedsstaaten waren dazu verpflichtet, bis spätestens Mitte 2021 entsprechende Vorschriften zu erlassen. Deutschland hatte im Dezember 2022 ein entsprechendes Gesetz beschlossen, das jedoch vom Bundesrat nicht genehmigt wurde. Der Entwurf wurde daraufhin in den Vermittlungsausschuss gegeben, und ein Kompromiss trat erst im Juli 2023 in Kraft. Teil des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen, an die sich Whistleblower wenden können.
Europäische Vorgaben und ihre Umsetzung
Die Klage der EU-Kommission vor dem EuGH betraf die verspätete Inkraftsetzung des deutschen Whistleblower-Gesetzes. Bereits im April 2024 wurde eine Sanktion gegen Polen verhängt, das ebenfalls seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen war. Whistleblower sind Personen, die geheime oder illegale Vorgänge öffentlich machen und Missstände wie Korruption oder Umweltverstöße aufdecken. Die EU hatte sich nach bedeutenden Skandalen, wie dem Facebook-Datenleck und den Panama Papers, auf neue Regeln zur Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern geeinigt.
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates, die am 23. Oktober 2019 angenommen wurde, widmet sich dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 26. November 2019. Die Europäische Union strebt mit diesen Vorgaben an, die Hinweisgeber in verschiedenen Bereichen wie Geldwäsche, Unternehmensbesteuerung und Umweltschutz zu schützen, während die aktuelle konsolidierte Version der Richtlinie am 30. Dezember 2024 in Kraft trat.
Für weitere Details zu den Bestimmungen der Richtlinie und deren Quellen kann auf die offizielle Website der EU unter eur-lex.europa.eu zugegriffen werden, während ausführliche Informationen über die Strafe und deren Auswirkungen in einem Artikel der Zeit zu finden sind.