
In Eisenhüttenstadt, gelegen im Landkreis Oder-Spree, hat ein neues Rückführungszentrum für Asylsuchende seine Arbeit aufgenommen. Dieses Zentrum zielt darauf ab, die Rückführung von Asylbewerbern nach Polen zu beschleunigen, insbesondere in sogenannten Dublin-Fällen, in denen die Asylverfahren in einem anderen EU-Staat durchgeführt werden müssen. Die Leistungen für die dort untergebrachten Asylbewerber sind stark eingeschränkt, so dass sie lediglich das Nötigste, wie Bett, Brot und Seife, erhalten werden. Diese Regelung soll den Anreiz verringern, erneut nach Deutschland einzureisen.
Das Rückführungszentrum in Eisenhüttenstadt ist das zweite seiner Art in Deutschland, nach dem in Hamburg. Es bietet Platz für bis zu 250 Menschen, die in Mehrbettzimmern untergebracht sind. Der Behördenleiter Olaf Jansen erwartet bereits zum Start erste Fälle. Laut dem Dublin-Verfahren ist der Staat, in dem ein Geflüchteter als erstes EU-Territorium betritt, für dessen Asylverfahren zuständig. Sollte ein Flüchtling in ein anderes EU-Land weiterreisen und dort einen Asylantrag stellen, muss das Ersteinreiseland unter bestimmten Bedingungen die Rückführung veranlassen. Es gibt jedoch Kritik an der Funktionsweise des Dublin-Systems.
Zusammenarbeit und Kapazität des Zentrums
Die Bundesregierung und das Land Brandenburg haben ihre Zusammenarbeit bei der Rückführung von Dublin-Fällen verstärkt. Wie mik.brandenburg.de berichtet, wurde auf einer Liegenschaft der Zentralen Ausländerbehörde ein Dublin-Zentrum eingerichtet, dessen Schwerpunkt auf den Überstellungen nach Polen liegt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Innenministerin Katrin Lange haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet, die den Start des Zentrums für den 1. März 2025 vorsieht. Ziel ist es, die Überstellungen von Asylsuchenden, die ihr Verfahren in einem anderen EU-Staat durchlaufen müssen, deutlich zu beschleunigen.
Brandenburg ist damit das zweite Bundesland in Deutschland, das über ein Dublin-Zentrum verfügt. Die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg koordiniert die Details der Überstellungen mit polnischen Behörden, wobei angestrebt wird, diese innerhalb von zwei Wochen durchzuführen. Die Einrichtung besteht aus zwei Gebäuden: eines für allein reisende Frauen und Familien, das andere für allein reisende Männer. Die Kapazität des Zentrums beträgt bis zu 250 Plätze, wobei regelmäßig bis zu 150 Personen erwartet werden. Zudem schließt die Vereinbarung Dublin-Fälle von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus; stattdessen sind nur befristete Sachleistungen vorgesehen. Die ZABH ist außerdem für die Beratung zur freiwilligen Ausreise zuständig.