
In Kemberg, Landkreis Wittenberg, wurde am 28. März 2025 ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Dieser Vorfall zwingt die Tierhalter, einschließlich privater Halter mit wenigen Tieren, dazu, strikte Schutzmaßnahmen einzuhalten. Die betroffenen Vögel müssen bis auf Weiteres im Stall oder in einer Voliere gehalten werden, während deren Transport untersagt ist. Zudem sind besondere Hygienemaßnahmen erforderlich, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Geflügelausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind in der Schutzzone und der Überwachungszone nicht gestattet. Ab dem 2. April 2025 werden vier Teams aus amtlichen Tierärzten und Mitarbeitern der Kreisverwaltung die Geflügelhalter in der Schutzzone überprüfen. Dabei wird der Gesundheitszustand der Tiere erfasst und die Einhaltung der Anordnungen kontrolliert. Aktuell sind insgesamt 51 Geflügelhalter von den Maßnahmen betroffen.
Betroffene Gebiete
Die Schutzzone erstreckt sich über einen Radius von mindestens drei Kilometern und umfasst die Stadt Kemberg mit den Orten Kemberg, Gaditz, Gommlo und Dorna sowie die Stadt Bad Schmiedeberg mit den Orten Merkwitz und Schnellin. Die Überwachungszone mit einem Radius von etwa zehn Kilometern beinhaltet zudem weitere Städte und Orte, darunter Wittenberg, Bergwitz, Klitzschena und Bad Schmiedeberg, wie auch die umliegenden Gemeinden.
Das Virus vom Typ H5, das für diesen Ausbruch verantwortlich ist, stellt dabei keine Gefahr für den Menschen dar, so die Behörden. Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden sich bei n-tv und Landkreis Wittenberg.