
Am Mittwochmorgen, den 1. Mai 2025, wurde ein 28-jähriger Verkehrsteilnehmer in Rohrbach, Am Bellensee, von der Polizei einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Diese Feststellung wurde durch einen Urintest bestätigt, nach dem der 28-Jährige auch einer Blutprobe unterzogen wurde. In der Folge wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet, wie News.de berichtete.
Informationen zu Verkehrskontrollen
Verkehrskontrollen können für betroffene Fahrer unangenehm sein, insbesondere wenn der Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum besteht. Es wird empfohlen, in solchen Situationen sein Schweigerecht zu nutzen und einen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren. Bei einer Kontrolle müssen die Fahrer ihren Ausweis, Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigen; auch weitere Sicherheitsausrüstungen wie Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste können kontrolliert werden. Fragen der Polizei, wie etwa zur Fahrtstrecke oder zum Alkoholkonsum, müssen nicht beantwortet werden.
Laut anwalt.de sind Atemalkohol- und Drogenschnelltests freiwillig und können abgelehnt werden. Für ein Strafverfahren ist jedoch in der Regel eine Blutprobe erforderlich. Dabei ist zu beachten, dass die Feststellung der Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum nicht an festen Grenzwerten festgemacht werden kann, im Gegensatz zur Alkohol-BAC, wo ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit gilt.