
Ab Mai 2025 tritt in Deutschland ein neues Gesetz zur Mülltrennung in Kraft, das grundlegende Änderungen für die Entsorgung von Bioabfällen mit sich bringt. Das Gesetz sieht vor, dass der Anteil an Fremdstoffen im Bioabfall auf maximal drei Prozent begrenzt werden darf. Dies hat zur Folge, dass in mehreren Regionen, darunter auch Baden-Württemberg, ein Verbot für die Verwendung kompostierbarer Müllbeutel im Biomüll eingeführt wird. Der Schwarzwald-Baar-Kreis und der Rems-Murr-Kreis haben sich diesem Verbot angeschlossen.
Ein weiterer Aspekt des neuen Gesetzes betrifft die Eignung von Bäckertüten für die Bioabfallentsorgung. Viele dieser Tüten sind aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Kompostierung geeignet. Das Ziel des Gesetzes ist die Reduzierung der Verunreinigung von Bioabfällen sowie die Gewährleistung der Qualität des erzeugten Kompostes. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern von bis zu 2500 Euro geahndet werden.
Komplikationen bei Bäckertüten
Der Hauptgrund, warum viele Bäckertüten im Biomüll problematisch sind, liegt in der Verwendung von beschichtetem Papier und Kunststoff, die ein vollständiges Abbau in Kompostierungsanlagen innerhalb von sechs Wochen verhindern. Reste dieser Bäckertüten können zudem in die Nahrungsmittel gelangen, was ein Gesundheitsrisiko darstellt. Verbraucher wird empfohlen, die Eignung von Bäckertüten für die Müllentsorgung durch Reiben und Zerreißen zu testen. Tüten, die Feuchtigkeit abweisen, müssen in den Papiermüll entsorgt werden, um Bußgelder und Umweltbelastungen zu vermeiden.
Die korrekte Entsorgung von Müll ist ein oft komplizierter Prozess. Wie SLV.com informiert, ist Müllvermeidung der erste Schritt zu einer erfolgreichen Abfallwirtschaft. Der Verzicht auf Produktverpackungen trägt nicht nur zur Reduzierung der Müllmenge bei, sondern unterstützt auch den direkten Umweltschutz, indem Rohstoffe für Verpackungen sowie Energie, Wasser und andere Ressourcen eingespart werden.