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Krise im Kreißsaal: Gefährdet der neue Hebammenvertrag die Geburtshilfe?

Am 7. Mai 2025 haben freiberufliche Hebammen in Deutschland ihre Bedenken gegenüber einem neuen Hebammenhilfevertrag geäußert, der ab November 2025 in Kraft treten soll. Die Änderungen im Vergütungssystem werden von vielen als existenzbedrohend angesehen. Besonders betroffen sind dabei Dienstbeleghebammen, die unter anderem im Bamberger Klinikum tätig sind. Diese Hebammen arbeiten freiberuflich, gestalten ihre Dienstpläne selbst und rechnen ihre Honorare direkt mit den Krankenkassen ab.

Aktuell sind zwei Petitionen gegen diesen neuen Hebammenhilfevertrag im Umlauf. Etwa 25 Prozent der Geburten in Deutschland erfolgen in einem Belegsystem, das nun durch die neuen Vergütungsregelungen unter Druck geraten könnte. Laut den neuen Regelungen sinkt die Vergütung für die Betreuung einer Geburt im Kreißsaal auf 80 %. Bei gleichzeitiger Betreuung einer zweiten und dritten Geburt erhalten Hebammen lediglich 30 % Vergütung, während ab der vierten Geburt keine Vergütung mehr erfolgt. Zudem könnten ambulante Leistungen für Schwangere mit Schwangerschaftsproblemen teils nicht mehr abgerechnet werden.

Bamberger Stadtratsfraktion fordert Bericht

In diesem Zusammenhang fragt die Stadtratsfraktion Grünes Bamberg, vertreten durch Christian Hader und Wolfgang Grader, nach der Situation im Bamberger Klinikum. Die Sozialstiftung, die für die Arbeitsbedingungen vor Ort verantwortlich ist, kann jedoch nicht direkt ins Vergütungssystem eingreifen. Hader und Grader haben einen Sachstandsbericht über die Lage im Bamberger Kreißsaal beantragt und befürchten, dass die neue Vergütung durch den Hebammenhilfevertrag zu einem Rückgang der Hebammen im Belegsystem führen könnte, was Engpässe auf der Geburtsstation zur Folge haben könnte.

Der Hebammenhilfevertrag, der zwischen Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband geregelt ist, existiert seit dem 1. August 2007 und legt die Voraussetzungen für die Leistungserbringung und Abrechnung freiberuflicher Hebammen mit Krankenkassen fest. Der Beitritt zu diesem Vertrag ist Voraussetzung für eine Abrechnung, während Hebammen, die nicht in einem Verband sind, kostenfrei über den GKV-Spitzenverband dem Vertrag beitreten können. Der GKV-Spitzenverband führt eine Vertragspartnerliste und aktualisiert wöchentliche Daten von Hebammenverbänden, die an die Krankenkassen weitergeleitet werden.