
Mit dem Beginn der Frühjahrsmärkte 2025 ist die Jahrmarktsaison in Schleswig-Holstein in vollem Gange. Die Politik betont, dass die Bürokratie für Schausteller reduziert werden soll, um dieser bedeutenden Branche des kulturellen Lebens in Schleswig-Holstein entgegenzukommen. Holger Bock, ein aktiver Schausteller, beschreibt die hohe bürokratische Belastung, die viele Genehmigungen, Prüfberichte, Schulungszertifikate und Lebensmittelkennzeichnungen umfasst. Für rund 20 Veranstaltungen jährlich muss er 20 Einzelanträge stellen, was mit zahlreichen Behördengängen und Gebühren verbunden ist.
In einer Diskussion des Wirtschaftsausschusses des Landtags am 14. Mai 2025 wurden die Herausforderungen der Schausteller thematisiert. Ab Ende 2024 haben Schausteller die Möglichkeit, die neue Dauererlaubnis zu beantragen, sofern sie regelmäßig am gleichen Standort tätig sind. Laut Informationen des Deutschen Schaustellerbundes herrscht jedoch Verwirrung, da viele Kommunen unsicher sind, wie dieses neue Verfahren umzusetzen ist. Frank Hakelberg, Geschäftsführer des Schaustellerverbands, fordert klarere Vorgaben und eine einfache Checkliste für Schausteller. Ein weiterer Schausteller, Timo Klein, hofft durch die Reduzierung der Bürokratie auf eine positive Zukunft für seine Kinder im Schaustellergeschäft.
Politische Bestrebungen zur Bürokratieentlastung
Ein fraktionsübergreifender Konsens herrscht im Landtag bezüglich der Notwendigkeit, die Schaustellerbranche von Bürokratie zu entlasten. Uneinigkeit besteht allerdings über den rechtlich abgesicherten Weg zur Umsetzung dieser Entlastung. Ein Antrag der SPD zielt darauf ab, die Erlaubnis- und Gebührenpflichten zu vereinfachen. Große Veranstalter sollen künftig die Möglichkeit erhalten, Gestattungen für alle Schausteller bei wiederkehrenden Veranstaltungen zu sammeln. Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen plant einen Erlass, der eine Dauererlaubnis für einen Festplatz ermöglichen soll.
Die derzeitige, doppelte Erlaubnispflicht erfordert von Schaustellern, zusätzlich zur Reisegewerbekarte eine gaststättenrechtliche Gestattung für jeden einzelnen Volksfestplatz zu beantragen. Kianusch Stender von der SPD kritisiert diese Praxis als bürokratisch und kostspielig, ohne nachweisbare Sicherheitsvorteile. Im Vergleich hat Nordrhein-Westfalen bereits im April 2023 die Abschaffung mehrfacher Erlaubnis- und Gebührenpflichten beschlossen. Der CDU-Politiker Lukas Kilian hebt die Notwendigkeit hervor, das Bundesgaststättengesetz in Schleswig-Holstein einzuhalten.
Die potenziellen Kosten für die Dauererlaubnis werden zwischen 145 und 175 Euro liegen, mit einer geplanten Gültigkeit der Zuverlässigkeitsprüfung von einem Jahr. Der SPD-Antrag sowie ein Alternativantrag der Regierungsfraktionen wurden zur Weiterberatung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen, um die Anliegen der Schausteller weiter zu thematisieren.