
Die hessische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung von „Smartphone-Schutzzonen“ an Schulen initiiert. Kulminiert in der Initiative von Kultusminister Alexander Schwarz, zielt das Vorhaben darauf ab, Schulen als geschützte Räume für Kinder und Jugendliche zu etablieren. Durch die gesetzlichen Regelungen soll die Ablenkung durch digitale Endgeräte verringert und die psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler gefördert werden.
Wie die GRÜNEN Landtagsfraktion berichtete, sieht der Gesetzentwurf ein pauschales Verbot aller privater digitaler Endgeräte an Schulen vor. Lehrkräfte haben jedoch die Möglichkeit, dieses Verbot jederzeit aufzuheben, was zu einer uneinheitlichen Regelung in Hessen führen könnte. Kritiker, wie die GRÜNEN, befürchten Verwirrung und eine Rückwärtsentwicklung in der digitalen Bildung. In diesem Zusammenhang wurde ein Änderungsantrag eingebracht, der vorsieht, dass private Smartphones an Grundschulen im Schulranzen bleiben, während Laptops und Tablets als digitale Arbeitsgeräte weiterhin erlaubt sind.
Regelungen für Smartphone-Schutzzonen
Die gesetzlichen Regelungen umfassen auch spezifische Bestimmungen für die Nutzung von mobilen Endgeräten. Das Mitführen von Smartphones und anderen Geräten ist gestattet, jedoch ist die private Nutzung im Schulgebäude und auf dem Gelände grundsätzlich unzulässig. Lediglich zu unterrichtlichen Zwecken dürfen digitale Geräte mit Erlaubnis der Lehrkraft eingesetzt werden. Ausnahmen sind in der Sekundarstufe I und II möglich, jedoch ist eine private Nutzung in Grundschulen nicht vorgesehen. In begründeten Einzelfällen, wie bei medizinischen Notwendigkeiten, kann eine private Nutzung erlaubt werden, jedoch können Geräte bei unzulässiger Nutzung vorübergehend einbehalten werden.
Minister Schwarz hebt hervor, dass die Regelung für alle Schulen in Deutschland von Bedeutung ist, und verweist auf wissenschaftliche Studien der WHO und OECD, die die Gesundheitsgefahren durch hohen Medienkonsum bei jungen Menschen bestätigen. Die Initiative soll bereits im neuen Schuljahr 2025/2026 implementiert werden, um eine flächendeckende Digitalisierung und Verbesserung der digitalen Bildung in Hessen zu ermöglichen, so wie in einem weiteren Bericht der hessischen Kultusministeriums dargelegt wird.