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Baden-Württemberg beschränkt Fassadenbeleuchtung: Schutz für Insekten!

In Baden-Württemberg ist seit dem 1. April bis Ende September das Anstrahlen von Fassaden verboten. Diese Regelung zielt darauf ab, den Schutz von Insekten und anderen Tieren zu fördern, wie [swr.de](https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/beleuchtungsverbot-fuer-gebaeude-naturschutzgesetz-100.html) berichtet. Das Verbot erstreckt sich rund um die Uhr während der warmen Monate und in den kälteren Monaten von Oktober bis März in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.

Betroffen sind nicht nur öffentliche, sondern auch private und Unternehmensgebäude. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert jedoch, dass die Regelung bislang kaum beachtet wird. Ausnahmen sind für die öffentliche Sicherheit sowie die Betriebssicherheit gestattet, darunter etwa Beleuchtungen, die durch Bewegungsmelder aktiviert werden. Für historisch bedeutende Gebäude können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden; so ist beispielsweise in Ravensburg weiterhin eine Beleuchtung von einigen historischen Gebäuden möglich.

Kontrolle und Auswirkungen des Verbots

Die Kontrolle der Einhaltung des Verbots erfolgt nicht systematisch, sondern anlassbezogen. Obwohl die Behörden Eigentümer zur Beendigung der Fassadenbeleuchtung anordnen können, gibt es keine Sanktionsnorm, und Verstöße sind nicht mit Bußgeldern belegt. Der BUND appelliert an die Behörden, die Kontrollen zu verstärken und weist auf die Bedeutung der Dunkelheit für Fledermäuse hin.

Das Umweltministerium hat aktuell keine Änderungen an der Regelung geplant. In der Vergangenheit wurde schon festgestellt, dass die nächtliche Beleuchtung in Baden-Württemberg tendenziell zunimmt. Der BUND fordert ein Umdenken bei künstlichen Lichtquellen, um das Insektensterben zu bremsen. Seit April 2021 dürfen öffentliche Gebäude in den Sommermonaten nicht beleuchtet werden; ab Februar 2023 gilt diese Regelung auch für Fassaden aller anderen baulichen Anlagen.

Das Thema wird verstärkt durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz, das aus einem Volksbegehren hervorging und als fortschrittlich zum Schutz der Biodiversität gilt. Es enthält unter anderem Maßnahmen zur Pestizidreduktion und den Schutz von Streuobstwiesen, wie [bund-bawue.de](https://www.bund-bawue.de/natur-landwirtschaft/aktiv-im-naturschutz/aktion-licht/beleuchtete-gebaeude) hervorhebt.