Ostalbkreis

Fahrerflucht in Aalen: Unbekannter Verursacher flieht nach Unfall!

Am 4. April 2025 wurde in Ellwangen in der Alfred-Krupp-Straße ein VW ID3 auf einem Firmenparkplatz beschädigt. Ein unbekannter Verkehrsteilnehmer verursachte den Schaden zwischen 07:30 Uhr und 12:00 Uhr und entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Der Gesamtschaden wird auf etwa 2.000 Euro geschätzt. Die Polizei bittet Zeugen, sich beim Polizeirevier Ellwangen unter der Telefonnummer 07961 930-0 zu melden, wie news.de berichtete.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich in Riesbürg, wo eine 77-jährige Radfahrerin am Donnerstag gegen 10:30 Uhr mit ihrem Pedelec einen Radweg befuhr. Beim Überqueren der B29 übersah sie einen von links kommenden Opel, der von einer 56-Jährigen gelenkt wurde. Die Radfahrerin kollidierte mit dem Fahrzeug und stürzte, wobei sie leicht verletzt wurde und in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Unfälle in Aalen

In Aalen kam es außerdem zu einem Vorfall, bei dem ein 25-jähriger Autofahrer am Donnerstag gegen 19:10 Uhr die Kontrolle über seinen Audi verlor. Er befuhr die Osterbucher Steige in Richtung Siemensstraße, als er in einer Linkskurve rechts von der Fahrbahn abkam. Der Wagen fuhr über einen Graben und eine Wiese, bevor er auf dem rechten Fahrbahnrand zum Stehen kam. Glücklicherweise blieb der Fahrer unverletzt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 7.000 Euro.

Des Weiteren wurde am Donnerstag gegen 13:20 Uhr ein in der Gartenstraße geparkter Mercedes beschädigt. Ein Unbekannter schlug mit einem Hammer auf den Pkw ein und flüchtete anschließend in Richtung Innenstadt, wo er in die Brunnenstraße einbog, als eine Zeugin auf ihn aufmerksam wurde. Der Schaden am Fahrzeug ist erheblich, die Polizei Aalen bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 07361 5240.

Rechtliche Konsequenzen bei Fahrerflucht

In Bezug auf Fahrerflucht ist es wichtig zu wissen, dass die Strafe gemäß § 142 StGB sowohl Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren umfassen kann. Insbesondere, wenn es sich um Fälle ohne Personenschaden handelt, plant das Bundesjustizministerium, diese künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Der Schaden hat hierbei direkten Einfluss auf das Strafmaß: Bei einem Schaden unter 600 Euro kann das Verfahren eingestellt werden, während bei Schäden über 1.300 Euro eine Geldstrafe und möglicherweise der Führerscheinentzug drohen. Wie bussgeldkatalog.org erläutert, können bei Schäden über 1.300 Euro die Möglichkeiten zur Milderung der Strafe durch Selbstanzeige gering sein.