Ostalbkreis

Glückstag: Geschwister zocken um Erbe – Verlieren alles im Lotto!

Am 20. März, dem Tag des Glücks, wurden unerwartete Lottofunde im Nachlass eines verstorbenen Mannes entdeckt. Laut Schwäbische Post hat der alte Mann, der zeitlebens nie Lotto gespielt hat, zwei Lottoscheine ausgefüllt. Seine drei Geschwister glauben, dass diese Scheine ein letzter Gruß des Verstorbenen sein könnten. Gemeinsam haben sie sich entschieden, alle Zahlen in verschiedenen Variationen zu spielen und dafür hohe Summen zu investieren.

Es gibt jedoch Bedenken innerhalb der Geschwister, dass sie sich im Falle eines möglichen Gewinns nicht einigen könnten, was die Kosten für die Tippscheine erhöht. Trotz dieser Sorgen träumen sie von einem Gewinn in Millionenhöhe und den damit verbundenen Möglichkeiten. Allerdings wurden die gezogenen Lottozahlen als unglücklich empfunden, da sie nicht zu einem Gewinn führten. Der Artikel regt letztlich dazu an, das Glück auch in den kleinen Dingen des Alltags, wie Gesundheit, zu suchen.

Unauffindbare Lotto-Gewinner in Deutschland

HNA berichtete.

Die Lotto-Gesellschaft sucht seit mehr als zwei Jahren nach dem Gewinner, der sich bisher nicht gemeldet hat. Verena Ober von Lotto Bayern äußerte, dass es sehr ungewöhnlich sei, dass sich Gewinner nicht innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Ziehung melden. Der Gewinn kann an einer Annahmestelle im Bundesland abgeholt werden, in dem gespielt wurde, wobei die Auszahlung üblicherweise per Banküberweisung erfolgt.

Wichtig zu beachten ist, dass Lotto-Gewinne eine Verjährungsfrist von mindestens drei Jahren haben, die bis zum Jahresende aufgerundet wird. Für den genannten Gewinn läuft die Frist am 31. Dezember 2025 ab. Sollte der Gewinner den Schein nicht abholen, fließt das Geld zurück in den Lostopf für zukünftige Ziehungen.