
Am 11. Mai 2025 wird in Schwäbisch Gmünd eine Oberbürgermeisterwahl stattfinden, bei der die Bürger die Möglichkeit haben, ihren neuen Stadtoberhaupt zu wählen. Die Kandidaten sind Richard Arnold von der CDU, Dario Thiem von den Grünen sowie Almaith Lyons von der PARTEI. Laut den Informationen von Remszeitung beträgt das monatliche Gehalt eines Oberbürgermeisters in Schwäbisch Gmünd 12.622,17 Euro, zuzüglich einer steuerfreien Dienstaufwandsentschädigung von 1.704 Euro, was zu einer gesamten monatlichen Vergütung von 14.326,17 Euro führt.
Die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters sind in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geregelt. Zu den zentralen Aufgaben zählen der Vorsitz im Gemeinderat sowie die Leitung der Verwaltung. Die Amtszeit beträgt acht Jahre, wobei der Amtsinhaber bis zur Amtsübernahme durch den Nachfolger im Amt bleibt. Für die Wahl berechtigt sind Personen ab 16 Jahren, und Wahlbenachrichtigungen werden an die Wahlberechtigten versendet. Auch eine Briefwahl ist möglich, die Wahlzeiten sind am 11. Mai von 8 bis 18 Uhr angesetzt. Der Bedarf an Wahlhelfern entspricht dem der Bundestagswahl, und ehrenamtliche Helfer wurden bereits informiert.
Wahlergebnisse und Bestätigung des Amtsinhabers
Am 8. Mai 2025 gab der Gemeindewahlausschuss das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Schwäbisch Gmünd bekannt. Der Amtsinhaber Richard Arnold wurde mit 85,41 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt. Rudolf Scheffold erhielt 12,01 Prozent der Stimmen, während 2,57 Prozent auf weitere Namensnennungen entfielen. Die Wahlbeteiligung lag bei 36,1 Prozent. Von den 46.607 wahlberechtigten Personen nahmen 16.804 an der Wahl teil.
Die gültigen Stimmen verteilten sich wie folgt: Richard Arnold erhielt 14.082 Stimmen, Rudolf Scheffold 1.981 Stimmen. Zudem wurden Stimmen auf andere Kandidaten verteilt, darunter Dr. Joachim Bläse mit 209 Stimmen, Sebastian Fritz mit 51, Wolfgang Leidig mit 20 und mehrere andere, die jeweils weniger Stimmen erhielten. Ungültige Stimmzettel betrugen insgesamt 324. Ein Einspruch gegen die Wahl kann innerhalb einer Woche beim Regierungspräsidium in Stuttgart erhoben werden und ist nur zulässig, wenn mindestens 100 Wahlberechtigte diesen unterstützen, wie schwaebisch-gmuend.de berichtete.