
Eine 21-jährige Autofahrerin wurde in Stuttgart zwischen Oktober 2024 und Februar 2025 mehr als 100 Mal geblitzt. Die Bußgeldstelle der Stadt Stuttgart fiel die Häufung der Tempoverstöße auf und bat daraufhin die Polizei um Unterstützung. am 7. März 2025 wurde die Fahrerin von einer Motorradstreife mit ihrem ausländischen Kennzeichen kontrolliert und vorläufig festgenommen.
Die Konsequenzen für die Fahrerin sind erheblich: Sie muss ein Bußgeld in Höhe von 11.700 Euro zahlen und erhält 25 Punkte in Flensburg. Zudem wurde ihr ein Fahrverbot von sieben Monaten in Deutschland auferlegt. Dieses Fahrverbot gilt jedoch nur in Deutschland, da das Fahrzeug auf ein anderes Land zugelassen ist, wie Autobild berichtete.
Rechtliche Informationen über Bußgeldbescheide
Eine Studie hat ergeben, dass 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Autofahrer haben das Recht, Einsicht in relevante Unterlagen, wie Blitzerfotos, zu nehmen, wenn sie Zweifel an der Richtigkeit der Blitzermessung haben. Es ist jedoch erforderlich, dass ein Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Zeugenfragenbogen von der Behörde vorliegt, um Einsicht zu verlangen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2020, dass Bußgeldbehörden und Betroffene Einsicht in dieselben Unterlagen haben müssen (Beschluss vom 12.11.2020, Aktenzeichen 2 BvR 1616/18). Während die Online-Einsicht in Beweismittel derzeit nicht flächendeckend möglich ist, hängt dies von der jeweiligen Bußgeldstelle ab. Zuständigkeiten variieren je nach Bundesland; beispielsweise gibt es zentrale Bußgeldstellen in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, während in Nordrhein-Westfalen die Kreise oder Städte zuständig sind, wie Bussgeldportal erklärt.