
Im Zusammenhang mit strengen Parkplatzregeln vor Kliniknotaufnahmen äußern zwei Betroffene aus Villingen-Schwenningen ihre Vorwürfe. Renata W. war am 14. Februar in der Notlage, als sie allein in das Klinikum fuhr, um ihr Baby zur Welt zu bringen. Trotz akuter Wehen gelang es ihr nur mit Mühe, den Kreißsaal zu erreichen. Ihr Mann, der nach 41 Minuten ankam, parkte das Auto und wurde daraufhin mit einem Strafzettel über 30 Euro bedacht, da vor der Notaufnahme eine Parkdauer von nur 15 Minuten erlaubt ist. Renata W. plant, gegen den Strafzettel Einspruch einzulegen. Nach Kontaktaufnahme mit der Klinik wurde sie an die Parkraum-Management PRM GmbH verwiesen, um ihre Beschwerde schriftlich vorzubringen. Leider blieben ihre E-Mails unbeantwortet.
Annette Urban-Stoklossa aus Horb-Nordstetten berichtet von ähnlichen Erfahrungen. Ihr Vater, der sich nach einer Bandscheibenoperation in der Rehabilitationsphase befand, erhielt ebenfalls einen Strafzettel, während er vor der Notaufnahme parkte, da er starke Rückenschmerzen hatte. Urban-Stoklossa kritisiert die 15-minütige Parkregelung als „bewusste Abzocke“ und bedauert, den Strafzettel bezahlt zu haben. Sie schlägt vor, einen gerichtlichen Präzedenzfall zu schaffen, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Renata W. sieht die gegenwärtige Regelung ebenfalls als Geldmacherei an und fordert ein verstärktes Eingreifen der Klinikleitung oder der Stadt. Urban-Stoklossa befürchtet zudem, dass Patienten in Notsituationen künftig den Rettungsdienst rufen könnten, was zu einer Überlastung der Rettungsdienste führen könnte.
Falschparken im Fokus
In einer breiteren Perspektive kontrolliert der Landesbetrieb Verkehr auch bewirtschafteten Parkraum im ruhenden Verkehr in städtischen Bereichen. Falschparker, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, erhalten durch entsprechende Stellen von der Bußgeldstelle des Amts für Migration einen Strafzettel. Auf Behindertenparkplätzen, vor Feuerwehreinfahrten oder auf Radwegen bedeutet Falschparken oft, dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Abschleppungen müssen zusätzlich von der Polizei koordiniert werden, während alle erforderlichen Informationen auf den Internetseiten der jeweiligen Behörden bereitgestellt werden.