Kelheim

Alkoholisierter Autofahrer ohne Führerschein in Kelheim gestoppt

Am 22. Februar 2025 wurde ein 44-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis Kelheim auf der Hemauer Straße in Kelheim von der Polizei gestoppt. Der Fahrer war alkoholisiert, was durch einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest bestätigt wurde. Er befand sich im Ordnungswidrigkeitenbereich. Bereits zuvor war ihm aufgrund von Verkehrsdelikten die Fahrerlaubnis entzogen worden. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann ein und unterband seine Weiterfahrt, wie Regionalreporter berichtete.

In Zusammenhang mit Alkohol am Steuer variieren die Regelungen zur Fahrerlaubnisentziehung in Österreich stark je nach Wohnort, was in einem Bericht von ra-rauf.at hervorgehoben wurde. In Städten mit Landespolizeidirektion ist diese die zuständige Behörde. In Wien ist das Verkehrsamt verantwortlich und in Städten ohne Landespolizeidirektion übernimmt die Bezirkshauptmannschaft. Bei gravierenden Verstößen kann die Lenkberechtigung entzogen werden; für Fahranfänger in der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille, während die allgemeine Grenze bei 0,5 Promille liegt.

Regelungen für Verkehrsdelikte

Wer unter Alkoholeinfluss einen PKW lenkt, muss mit einem Verwaltungsstrafverfahren rechnen. Ab 0,8 Promille drohen Geldstrafen zwischen 800 und 3700 Euro, während bei über 1,6 Promille die Bußgeldhöhe bis zu 5900 Euro betragen kann. Zudem kann ein Führerscheinentzug von über 18 Monaten eine erneute Fahrprüfung nach sich ziehen. Die Regelungen sollen sicherstellen, dass Verkehrsdelikte nicht der standardmäßigen Verjährungsfrist von fünf Jahren unterliegen, um eine faire Strafverfolgung zu gewährleisten.