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Tiefbau-Unternehmer verurteilt: Zwei Jahre Haft wegen Schwarzarbeit!

Ein Tiefbauunternehmer aus Starnberg ist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München II verhandelte den Fall, der Ende 2024 rechtskräftig wurde, nachdem die Revision vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen wurde. Der Unternehmer, der bis 2022 Geschäftsführer eines in Starnberg ansässigen Unternehmens war, verlegte im Rahmen des Ausbaus des schnellen Datennetzes bundesweit Glasfaserkabel.

Im Zuge einer Baustellenkontrolle in Helmstedt (Niedersachsen) fand das Hauptzollamt Braunschweig mehrere albanische Arbeitskräfte mit ungeklärtem Sozialversicherungsstatus. Der Vorgang wurde zur weiteren Untersuchung an das Hauptzollamt Rosenheim übergeben. Nach monatelangen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weilheim (FKS) wurden etwa 20 Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht, unter anderem in Berlin und Hamburg.

Schwarzarbeit und erhebliche finanzielle Schäden

Beweise zeigten, dass der 53-jährige Unternehmer über Jahre hinweg Arbeitnehmer schwarz beschäftigte und dadurch mehr als 570.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen einsparte. Um die Schwarzlöhne zu verschleiern, errichtete er ein Netzwerk von Subunternehmen, die Scheinrechnungen ausstellten, ohne tatsächlich Dienstleistungen zu erbringen. Letztlich wurde der Unternehmer wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 19 Fällen sowie wegen Betrugs und Steuerhinterziehung in jeweils 17 Fällen verurteilt.

Parallel zu diesem Fall ermitteln Staatsanwaltschaft und Zoll wegen des Verdachts der Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung und Steuerhinterziehung im Baugewerbe. Anfang November 2024 durchsuchten rund 550 Zöllner insgesamt 57 Objekte in mehreren Bundesländern, darunter Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Diese Maßnahmen richten sich gegen neun Beschuldigte, die in organisierter Form Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und Steuern hinterzogen haben sollen.

Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt im Rhein-Main-Gebiet, wo bereits Haftbefehle gegen drei Personen vollstreckt wurden. Diese Beschuldigten stehen unter anderem im Verdacht, Bauleistungen in Schwarzarbeit ausgeführt zu haben, indem Arbeitnehmer nicht oder mit zu geringen Bruttolöhnen zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Computer, Smartphones und Bargeld, sowie Hinweise auf ein Kettenbetrugsgeflecht, das seit 2018 bestehen soll.

Mit dem Ziel, einen Schwarzgeldkreislauf zur Einsparung von Sozialabgaben und Steuern zu schaffen, nutzen die Beteiligten komplexe Formen von Schwarzarbeit. Der geschätzte Schaden beläuft sich auf knapp zehn Millionen Euro und betrifft häufig Arbeitnehmer, die nicht oder unzureichend über die Sozialversicherung abgesichert sind.