
Auf der Webseite des Kreises Tirschenreuth wurde am 11. März 2025 über die Bedeutung von notwendigen Cookies berichtet. Diese Cookies sind entscheidend, da sie Grundfunktionen wie die Seitennavigation sowie den Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren, was die Benutzererfahrung erheblich beeinträchtigen würde.
Ein Beispiel für einen solchen Cookie ist das C3 Cookie mit dem Namen c3kie. Dieses Cookie speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für das Cookie-Fenster und hat eine Laufzeit von 180 Tagen. Es handelt sich um ein HTTP Cookie, das unter der Domain kreis-tir.de operiert. Darüber hinaus ermöglichen technische Cookies, die das Benutzererlebnis durch zusätzliche Funktionen verbessern.
Cookies von YouTube und deren Funktionen
Des Weiteren wurden in dem Bericht auch verschiedene YouTube Cookies aufgeführt, die zur Optimierung der Videoqualität und zur Erfassung von Statistiken über gesehene Videos dienen. Zu diesen Cookies gehört beispielsweise das Cookie yt-player-headers-readable, welches die optimale Videoqualität basierend auf Geräte- und Netzwerkeinstellungen bestimmt. Auch das Cookie YSC, welches eine eindeutige ID zur Erfassung von Statistiken über gesehene YouTube-Videos speichert, ist hier zu nennen.
Zusätzlich wurde festgestellt, dass statistische Cookies Webseiten-Besitzern dabei helfen, das Nutzerverhalten zu verstehen, indem sie Informationen anonym sammeln. Ein Beispiel hierfür ist das Matomo Cookie mit dem Namen MATOMO_SESSID, das eine eindeutige ID für Statistiken über das Nutzerverhalten registriert.
Eine umfassende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Cookies und deren Einwilligung gestaltete sich in einem Artikel auf der Webseite dr-dsgvo. Hier wird Art. 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zitiert, der die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung festlegt, wo die Einwilligung des Nutzers oder das berechtigte Interesse des Webseitenbetreibers eine Rolle spielen. Es wird darauf hingewiesen, dass Cookies, die technisch nicht notwendig sind, der Einwilligung des Nutzers bedürfen.
Zusätzlich wird die Notwendigkeit betont, dass Webseiten Daten nur verarbeiten dürfen, wenn es technisch notwendig ist, der Nutzer einwilligt oder eine andere Rechtsgrundlage besteht. In diesem Rahmen sind Transfers von Daten in Länder außerhalb der EU problematisch, insbesondere wenn diese Länder nicht über ausreichende Datenschutzbestimmungen verfügen.
Die detaillierte Ausführung dieser Themen kann unter kreis-tir.de und dr-dsgvo.de nachgelesen werden.