
Am Freitag, den 7. März, wurde ein Lkw auf der A8 bei Bergen kontrolliert. Der Fahrer, ein 31-jähriger Türke, konnte keine erforderliche Fahrerbescheinigung für Drittstaatenbürger vorlegen. Die Kontrolle ergab, dass die Spedition eine Transportlizenz eines 2023 gelöschten kroatischen Unternehmens nutzte. Der Sattelzug war in Österreich angemietet und wurde nach drei Tagen Standzeit mit einer gefälschten kroatischen Fahrerbescheinigung vorgelegt. Diese Umstände führten dazu, dass die Verkehrspolizei Traunstein wegen Urkundenfälschung und illegaler Beschäftigung ermittelt.
Zusätzlich wird der wahre Beförderer wegen Ordnungswidrigkeiten beim Bundesamt für Logistik und Mobilität angezeigt. Zur Freigabe des Sattelzugs muss eine Sicherheit von rund 10.000 Euro geleistet werden, wie Chiemgau24 berichtete.
Kontrollen im Güterverkehr
Kontrollen im Güterverkehr fallen unter die Aufsicht des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM). Dieser Kontrolldienst ist befugt, in- und ausländische Kraftfahrzeuge der Güterbeförderung sowie Kraftomnibusse anzuhalten und zu kontrollieren. Solche Kontrollen erfolgen sowohl mobil als auch stationär an Rast- oder Parkplätzen auf Bundesautobahnen. Die Überwachungsaufgaben des BALM, die in § 11 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) festgelegt sind, umfassen unter anderem die Prüfung des Mitführens vorgeschriebener Dokumente, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sowie die Überprüfung des technischen Zustands von Fahrzeugen.
Das BALM führt auch technische Kontrollen an Nutzfahrzeugen durch und überprüft die Einhaltung von Vorschriften zur Ladungssicherung. Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Weiterfahrt untersagt werden. Sicherheitsleistungen können angeordnet werden, insbesondere bei ausländischen Betroffenen, und die Weiterbildung wird untersagt, wenn die Berechtigung für den Güterkraftverkehr nicht nachgewiesen werden kann, wie BalmBund.de aufzeigt.