
Bundeskanzler Olaf Scholz sieht sich derzeit einer Strafanzeige gegenüber, die von einer Anwaltskanzlei aus Konstanz eingereicht wurde. Die Anzeige ist eine Reaktion auf die Einfuhr von 132 afghanischen Flüchtlingen, die per Charterflugzeug aus Islamabad nach Berlin kamen. Dies geschah im Rahmen eines umstrittenen Bundesaufnahmeprogramms, das insbesondere von der Union und der AfD kritisiert wird.
Die Anwaltskanzlei sieht einen Verstoß gegen § 97 des Aufenthaltsgesetzes und wirft dem Kanzler „Einschleusen mit Todesfolge“ vor. Laut den Anwälten gibt es keine belastbare Rechtsgrundlage für die Einreise der afghanischen Passagiere, die von NGOs ausgesucht wurden. Auch die Verwendung angeblicher „Proxy Pässe“ von den Taliban wird in Frage gestellt. In einem Brandbrief hat der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, einen sofortigen Stopp des Programms gefordert.
Details zu den Charterflügen
Insgesamt sind in letzter Zeit zwei Charterflüge mit geflüchteten Afghanen in Deutschland gelandet. Der erste Flug fand am 25. Februar statt und brachte 155 Passagiere, darunter ehemalige Ortskräfte und Menschen aus dem Bundesaufnahmeprogramm, nach Deutschland. Der zweite Flug, der am 5. März landete, brachte 132 Personen, wovon 57 Minderjährige waren. Diese Passagiere hatten eine Aufnahmezusage von Deutschland erhalten und mussten zweifelsfrei identifiziert sowie umfassend sicherheitsüberprüft werden.
Das Auswärtige Amt beschreibt die eingereisten Personen als von den Taliban verfolgte Menschen, zu denen Menschenrechtsaktivistinnen und Journalisten gehören. Trotz der laufenden Flüge erteilt die Bundesregierung keine neuen Zusagen für die Aufnahme weiterer Geflüchteter. Ein weiterer Vorwurf der Anwaltskanzlei ist, dass Olaf Scholz trotz der Bitten des Polizeigewerkschaftsvorsitzenden dem letzten Charterflug nicht zugestimmt habe. Außerdem wird kritisiert, dass lediglich zwei der 157 Passagiere tatsächlich ehemalige Ortskräfte waren, die ursprünglich zurückgebracht werden sollten. Aufgrund möglicher Unstimmigkeiten bei den Dokumenten wurde 25 weiteren Personen der Flug verwehrt, deren Fälle derzeit behördlich geprüft werden.