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Parkgebühren in Berlin: Ungleichheiten und neue Vorschläge für Anwohner!

In Berlin sorgen unterschiedliche Parkgebühren für Anwohnerparken für Verwirrung, insbesondere in den Bezirken Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg. Im Jahr 2022 wurden die meisten Anwohnerparkausweise in den Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf ausgestellt. So lag die Zahl in Mitte bei 39.512, gefolgt von Friedrichshain-Kreuzberg mit 23.774 und Charlottenburg-Wilmersdorf mit 23.634. Bezirke wie Reinickendorf, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick stellen hingegen keine Anwohnerparkausweise aus.

Die Gebühren für die Anwohnerparkausweise sind ebenfalls ein Thema von Diskussionen. Die Vignette kostet 20,40 Euro für zwei Jahre, was umgerechnet 10,20 Euro pro Jahr entspricht, während die durchschnittlichen Kosten in Berlin bei etwa 37 Euro liegen. Diese Gebühren decken jedoch die anfallenden Kosten nicht, was zu Kritik führt. Innerhalb der schwarz-roten Regierungskoalition wird über eine Erhöhung der Gebühren diskutiert, wobei die SPD-Fraktion eine jährliche Gebühr von 160 Euro vorschlägt. Unterstützung für die Anhebung kommt von Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU). Die Bezirke fordern zudem digitale Lösungen zur Kostendeckung.

Gestiegene Anforderungen und neue Regelungen

Die neueste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ermöglicht es Gemeinden nun, das Parken von Anwohner:innen auch ohne nachgewiesenen Parkraummangel zu regeln, sofern ein städtebauliches Konzept vorliegt. Dies wird durch § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2a StVO unterstützt, der die Anordnung vorsorglicher Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden gestattet. Dabei müssen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt werden.

Seit Juni 2020 können die Gebühren für das Bewohnerparken erhöht werden, wobei die Länder die Höhe der Gebühren festlegen. Die neue Regelung erlaubt es auch, Gebühren nach der Größe des Kraftfahrzeugs zu staffeln. Eine Differenzierung nach dem Einkommen erfordert jedoch eine gesetzliche Grundlage. Zudem bleibt unklar, inwiefern Fahrräder in das Bewohnerparken eingebunden werden können. Lastenräder dürfen zudem nicht auf Gehwegen abgestellt werden, wenn sie Fußgänger:innen behindern.

Die StVO gibt Gemeinden ein Antragsrecht, das es ihnen ermöglicht, Anordnungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung des Umweltschutzes zu erlassen. Dieses Antragsrecht existierte zuvor nur für spezielle Maßnahmen wie Tempo 30-Zonen. Der Umgang mit abgelehnten kommunalen Anträgen bleibt allerdings unklar.

Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen rund um das Anwohnerparken in Berlin wird auf die Berichterstattung von Tagesspiegel und ADFC verwiesen.