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Berliner Schule unter Druck: Pflicht-Teilnahme am Ramadan-Fastenbrechen?

An der Carl-Zuckmayer-Schule in Neukölln sorgte eine geplante Veranstaltung für Aufsehen, bei der Schülerinnen und Schüler einer siebten Klasse zur Teilnahme am Fastenbrechen im Ramadan verpflichtet werden sollten. Die Feier war für den 28. März von 17:30 Uhr bis 20 Uhr angesetzt. In einem Elternbrief wurde darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an dem Festessen Pflicht sei, da an diesem Abend anderer Unterricht ausfallen sollte. Die Schule bat die Schüler zudem, Essen beizusteuern.

Der Berliner Senat schaltete sich in den Streit ein und stellte klar, dass religiöse Veranstaltungen an staatlichen Schulen nicht verpflichtend sein dürfen. Die Einladung der Schule verstößt gegen das Neutralitätsgebot für staatliche Schulen, das besagt, dass religiöse, politische und weltanschauliche Neutralität gewahrt werden muss. Der Senat bestätigte, dass die Teilnahme an der Veranstaltung freiwillig ist und kein Unterricht entfällt.

Öffentliche Reaktionen und Korrektur durch die Schule

Neuköllns Bezirksbürgermeister Martin Hikel äußerte sich ebenfalls zu der Situation und betonte, dass es nicht zulässig sei, Schülerinnen und Schüler zu religiösen Festen wie dem Ramadan zu verpflichten. Er erörterte die Angelegenheit mit der Schulleiterin und forderte, dass die Teilnahme an dem Festessen nicht verpflichtend sein darf.

Nach dem Eingreifen des Senats hat die Schule das ursprüngliche Eltern-Schreiben korrigiert und neu versendet, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Ramadan, in diesem Jahr vom 28. Februar bis 30. März, ist der Fastenmonat für Muslime, in dem von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gefastet wird. Das Fastenbrechen wird am Abend mit einem großen Essen, dem Iftar, gefeiert. Weitere Informationen zum Vorfall sind bei Focus und RND zu finden.