
Am 5. April 2025 werden die Tarifverhandlungen für über 2,5 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen im Kongresshotel Potsdam fortgeführt. Die Verhandlungskommissionen beginnen bereits am Morgen mit den Vorbereitungen, während die Spitzenrunde von Gewerkschaften und Arbeitgebern für 11 Uhr angesetzt ist. Ein offizielles Statement der Tarifparteien ist jedoch nicht geplant, und die Akkreditierung für Berichterstattung war bis zum 3. April 2025, 12 Uhr, beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erforderlich, wie verdi.de berichtete.
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, dem 27. März 2025, hatte die Schlichtungskommission bereits eine Einigungsempfehlung für die Tarifrunde im öffentlichen Dienst beschlossen. Diese Einigung betrifft über 2,6 Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen und sieht eine Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 Prozent vor. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags ist auf 27 Monate festgelegt, von Januar 2025 bis Ende März 2027. Eine erste Erhöhung des Entgelts um 3 % erfolgt zum 1. April 2025, mindestens jedoch um 110 Euro, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 2,8 % ab dem 1. Mai 2026. Des Weiteren wird die Jahressonderzahlung angehoben und Beschäftigte können Teile dieser Zahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln. Die Veröffentlichung dieser Details erfolgte über oeffentlichen-dienst.de.
Details zur Einigung und weiteren Verhandlungen
Die Verhandlungen am 5. April 2025 in Potsdam sind von großer Bedeutung, da die Schlichtungsempfehlung der Kommission während des Verfahrens, das am 17. März 2025 von den Arbeitgebern eingeleitet und am 24. März 2025 begonnen wurde, eine Vielzahl von Regelungen und Verbesserungen für die Beschäftigten beinhaltet. Dazu gehört die Möglichkeit, die wöchentliche Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen, sowie die Anhebung von Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit. Die Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost und West sollen vereinheitlicht werden, und es sind Modernisierungen der Eingruppierungsregelungen für Hebammen und Entbindungspfleger in den Kommunen geplant.
Zusätzlich werden die Tabellenentgelte für Studierende, Auszubildende und Praktikanten ab dem 1. April 2025 um jeweils 75 Euro angehoben. Eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden wird ebenfalls eingeführt, während Verbesserungen bei Verpflegungszuschüssen für auswärtige Bildungsmaßnahmen vorgesehen sind.