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Feuerwehr-Offensive: Landkreis beschafft neue ATVs für Katastrophenschutz!

Der Landkreis und die Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld sowie Betzdorf-Gebhardshain haben am 2. April 2025 zwei zusätzliche Fahrzeuge für die Feuerwehr beschafft. Diese neuen All-Terrain-Vehicles (ATVs) sind von besonderer Bedeutung für die überörtliche Hilfe und den Katastrophenschutz. Ein ATV wird beim Löschzug Weyerbusch in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld stationiert, während das andere im Löschzug Kausen in der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain seinen Platz findet.

An der Übergabe nahmen verschiedene Vertreter der Verwaltung und Feuerwehr teil, darunter Landrat Dr. Peter Enders, die Bürgermeister Fred Jüngerich und Joachim Brenner sowie Brand- und Katastrophenschutz-Inspekteur Ralf Schwarzbach. Außerdem waren der stellvertretende Wehrleiter Michael Imhäuser und Wehrleiter Markus Beichler anwesend.

Wichtige Investition im Katastrophenschutz

Die Kosten für jedes Fahrzeug belaufen sich auf etwa 30.000 Euro, von denen der Landkreis 13.500 Euro übernimmt. Landrat Enders betonte die Notwendigkeit, den Katastrophenschutz zu modernisieren, insbesondere im Nachgang zu den verheerenden Überschwemmungen an der Ahr. Dabei wurden auch Zweifel an der personellen und finanziellen Belastung der Landkreise und Kommunen geäußert. Gleichzeitig hoben die Bürgermeister die gemeinsamen Anstrengungen im Bevölkerungsschutz hervor.

Die ATVs, die im Jahr 2023 bestellt und 2024 ausgeliefert wurden, haben sich bereits in mehreren Einsätzen als nützlich erwiesen. Ralf Schwarzbach nannte verschiedene Einsatzszenarien, in denen die Fahrzeuge unterstützen können. Mit ihren Transportanhängern sind sie in der Lage, unwegsames Gelände zu befahren, verletzte Personen mit einer Schleifkorbtrage zu transportieren und die beschädigte Infrastruktur zu erkunden.

Die rechtlichen Grundlagen für die Feuerwehren und den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz sind im Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) verankert. Feuerwehren sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen, so wie es auf bks-portal.rlp.de nachzulesen ist. Das LBKG wurde zuletzt am 13. Juni 2017 geändert, um Anpassungen an europäische Richtlinien und neue Anforderungen im Bereich Brand- und Katastrophenschutz zu ermöglichen.