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Göttingen denkt über Verpackungssteuer nach – Mehrweg vor dem Durchbruch!

Die Stadt Göttingen prüft die Einführung einer Verpackungssteuer, die sich an einem Vorbild aus Tübingen orientiert. Wie das Göttinger Tageblatt berichtete, hat Tübingen seit dem 1. Januar 2022 eine solche Steuer, die jüngst vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig erklärt wurde. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Anreize für Mehrwegverpackungen zu schaffen und den Umwelt- und Klimaschutz zu fördern.

Tübingen erhebt eine Steuer von 50 Cent für jede Einwegverpackung, zu der auch Einwegbecher und -geschirr gehören, sowie 20 Cent für Einwegbesteck und Strohhalme. Im Jahr der Einführung konnte Tübingen durch diese Steuer etwa 950.000 Euro einnehmen. In Göttingen wird derzeit im Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2025 bis 2029 geprüft, ob die Einführung einer Verpackungssteuer ab 2027 sinnvoll ist.

Diskussion im Göttinger Rat

Die Göttinger Verwaltung wird die Ergebnisse dieser Prüfung in den städtischen Gremien zur Beratung vorstellen. Die Grünen haben bereits einen Antrag für die nächste Ratssitzung vorbereitet. Bürgermeisterin Onyeka Oshionwu betonte die Notwendigkeit, Anreize für Mehrwegverpackungen zu schaffen. Unterstützung erhalten die Grünen von der Ratsgruppe Partei und Volt, während die Göttinger Linken Übergangslösungen für kleinere Unternehmen und den Ausbau von Mehrwegsystemen fordern.

Das Haushaltsbündnis aus SPD, CDU und FDP möchte die Ergebnisse der Prüfung abwarten, bevor weitere Schritte unternommen werden. Außerdem warnt der Bundesverband der Systemgastronomie vor möglichen bürokratischen Herausforderungen und einer finanziellen Belastung für die Betriebe. Die Deutsche Umwelthilfe fordert unterdessen die Einführung der Steuer in weiteren Kommunen, um Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Ein möglicher Diskussionspunkt zu dem Antrag der Grünen könnte in der Ratssitzung am 14. März stattfinden.

Weitere Informationen über die Verpackungssteuer in Tübingen sind auf der städtischen Website zu finden, einschließlich Details zu den entsprechenden Steuerbeträgen und den betroffenen Verkaufsstellen. Für Unternehmen stellt die Stadt Informationsmaterialien zur Verfügung, um die Regelungen verständlich zu machen, während auf Mehrwegverpackungen keine Steuer erhoben wird.