Wiesbaden

Insolvenzverfahren eröffnet: Baufirma build-ing. limes-invest in der Krise!

Am 1. Februar 2025 hat das Amtsgericht Wiesbaden das Insolvenzverfahren über die build-ing. limes-invest GmbH & Co. KG eröffnet. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Neukirchner Straße 51, 65510 Hünstetten. Vertreten wird die Gesellschaft durch die build.ing. limes-invest Verwaltungsgesellschaft mbH, die als persönlich haftende Gesellschafterin fungiert. Beratender Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke von der Kanzlei HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte PartmbB.

Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden. Für den Kontakt können die Telefonnummer 0611 94583-914 sowie die E-Mail-Adresse wiesbaden@hezel-hancke.de genutzt werden. Der Insolvenzrichter hat die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, was bedeutet, dass die Geschäftsführung die Insolvenzmasse unter der Aufsicht des Sachwalters verwalten kann. Dieses Verfahren zielt darauf ab, die Sanierungschancen der Gesellschaft zu erhöhen.

Wichtige Fristen und Versammlungen

Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 8. April 2025 schriftlich beim Sachwalter anzumelden, wobei Nachweise wie Urkunden oder Rechnungen beizufügen sind. Gläubiger mit Sicherungsrechten an beweglichen Sachen oder Rechten müssen diese unverzüglich beim Sachwalter anzeigen. Eine Gläubigerversammlung ist für den 29. April 2025 um 10:00 Uhr im Justizzentrum Wiesbaden angesetzt. In dieser Versammlung wird die Schuldnerin über den aktuellen Stand berichten und der Sachwalter eine Stellungnahme abgeben. Angemeldete Forderungen werden in diesem Rahmen geprüft.

In der Regel wird die Eigenverwaltung in Insolvenzverfahren als vorteilhaft erachtet, insbesondere bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit, während das Schutzschirmverfahren, das häufig mit Beantragung einer Eigenverwaltung assoziiert wird, in der Praxis nur noch selten Anwendung findet. Wie [rosenberg-kollegen.de](https://rosenberg-kollegen.de/insolvenz-in-eigenverwaltung/) berichtet, wird das Schutzschirmverfahren vor allem dann genutzt, wenn es noch keine Zahlungsschwierigkeiten gibt.