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Kampf um Biogas: Landwirte warnen vor drohender Energiekrise!

Die Energiekrise in Deutschland hat die Biogasbranche unter Druck gesetzt, was sich auf die rund 10.000 Biogasbetreiber im Land auswirkt. Von diesen befinden sich etwa 1.700 in Niedersachsen. Biogasanlagen erzeugen lokal Strom, Gas und Wärme und werden häufig von Landwirten betrieben, die Biomasse wie Mais anbauen. Diese Betreiber sehen jedoch ihre Betriebsmodelle gefährdet, wie [kreiszeitung-wochenblatt.de](https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/buxtehude/c-politik/was-wird-aus-biogasanlagen_a346111) berichtet. Heiner Schönecke, ein ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter und Landwirt, hat CDU-Bundestagskandidaten in Ketzendorf eingeladen, um die Situation der Biogasbetreiber zu diskutieren.

Wesentliche Veränderungen wurden bereits durch die Bundesregierung angestoßen. Renate Künast, die frühere Ministerin für Landwirtschaft, hatte 2002 Landwirte ermutigt, „Energiewirte“ zu werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde erlassen, um eine Investitionssicherheit für die Betreiber zu schaffen. Aktuell beträgt die Laufzeit der Garantien für Biogasanlagen 20 Jahre; neue Regelungen für die Betreiber sind jedoch nicht in Sicht. Laut Schönecke sind die ersten Biogasanlagen im Landkreis Rotenburg bereits Ende 2023 betroffen, während die eigene Biogasanlage der Schöneckes bis 2031 in Betrieb ist. In Deutschland sichert die Biogasbranche rund 40.000 Arbeitsplätze.

Politische Maßnahmen und Herausforderungen

Mit Blick auf die Herausforderungen warnt Schönecke vor möglichen Lücken in der Energieversorgung und der Stilllegung von Biogasanlagen, wenn der derzeitige politische Kurs fortgesetzt wird. Bund und Länder haben zwar angekündigt, über 200 Millionen Euro in die Förderung von Gaskraftwerken zu investieren, jedoch erhielten Politiker auf die drängende Situation der Biogasbetreiber keine konkreten Antworten. Ein Umdenken sei dringend erforderlich, um die Biogasbranche als wichtigen Teil der Energieversorgung zu sichern.

Zudem legen die Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der Fassung vom 31. Dezember 2022 fest, dass Regelungen für Biogas-Anlagen gelten, unabhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt, wie [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html) in ihren Ausführungen erläutert. Unternehmen, die nach dem 31. Dezember 2023 in Betrieb gehen, müssen beachten, dass die Erstattung des Projektsicherungsbeitrags nicht vor dem 1. Juni 2024 fällig wird. Die aktuell schwierige Lage der Biogasbetriebe erfordert sofortige politische Maßnahmen, um die brancheninterne Krise zu überwinden.