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Lübeck plant Einführung der Verpackungssteuer: Was bedeutet das für uns?

Die Universitätsstadt Tübingen setzt mit ihrer Verpackungssteuer ein Zeichen im Kampf gegen Einwegplastik. Verkäufer von Speisen und Getränken sind seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, eine Abgabe auf nicht wiederverwendbare Verpackungen sowie auf Geschirr und Besteck zu entrichten. Diese Regelung wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt. Das Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde zurück und bestätigte, dass die Verpackungssteuer eine zulässige örtliche Verbrauchsteuer gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz darstellt.

Die Entscheidung stärkt die Handlungsspielräume von Kommunen in Deutschland, um nachhaltigen Konsum zu fördern. Die Stadt Tübingen rechnet hierbei mit jährlichen Einnahmen von rund 800.000 Euro. Ziel dieser Maßnahme ist es, Anreize zur Nutzung von Mehrwegverpackungen zu schaffen. Die Verpackungssteuer richtet sich an Endverkäufer, die solche Produkte anbieten. Die Klägerin, eine Betreiberin eines Schnellrestaurants in Tübingen, hatte argumentiert, dass die Steuer einen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellt, jedoch wurde dies vom Gericht als verhältnismäßig und nicht existenzgefährdend für durchschnittlich ertragsstarke Betriebe angesehen. Zudem steht die Steuer nicht im Widerspruch zu bundesrechtlichen Abfallregelungen.

Entwicklung in Lübeck

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts prüft Lübeck ebenfalls die Einführung einer Verpackungssteuer. Politische Gremien der Stadt sollten sich nun mit diesem Thema befassen. Der Lübecker Grünen-Antrag zur Einführung einer solchen Steuer wurde im Oktober 2023 zurückgestellt, um die Gerichtsentscheidung abzuwarten. In Lübeck hat sich die Stadtverwaltung bereits beim Umweltbundesamt für den Einwegkunststofffonds registriert, um die Kosten für die Abfallbeseitigung von Einwegplastikprodukten zu decken.

Die Lübecker Verwaltung plant zudem, die Einhaltung der bestehenden Mehrwegpflicht zu überprüfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Die Grünen und die CDU möchten zunächst die Entwicklung der Mehrwegquote in Lübeck beobachten, bevor das Thema Verpackungssteuer erneut aufgegriffen wird. Die Situation wird neu bewertet, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt; die Ergebnisse werden den politischen Gremien vorgelegt, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Die Entwicklung in Tübingen und die möglichen Pläne in Lübeck zeigen, dass die Diskussion um Verpackungssteuern in Deutschland an Fahrt gewinnt und Kommunen zunehmend in der Verantwortung stehen, nachhaltige Lösungen zu finden.