
In Baden-Württemberg ist die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in den letzten Jahren stark angestiegen. Aktuelle Statistiken zeigen, dass die Fälle von 3.463 im Jahr 2012 auf 5.746 im Jahr 2022 gestiegen sind. Dies umfasst eine Vielzahl von Misshandlungen, einschließlich körperlicher, sexueller und emotionaler Gewalt. Schätzungen zufolge wussten rund 60% der betroffenen Kinder in Deutschland im Jahr 2023 um ihre Vernachlässigung. Zudem sind 36% der Fälle auf psychische Misshandlungen zurückzuführen, während 27% körperliche und 6% sexuelle Gewalt betrafen. In diesem Kontext plant die SPD im Landtag einen Gesetzentwurf, der den Austausch zwischen Ärzten bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung erleichtern soll, wie die Tagesschau berichtete.
Der vorgeschlagene Gesetzentwurf zielt darauf ab, Ärzte rechtlich abzusichern, damit sie sich über Verdachtsfälle austauschen können. Ein zentrales Problem in der jetzigen Situation ist, dass Eltern, die ihre Kinder misshandeln oder vernachlässigen, häufig die Arztpraxis wechseln, ohne dass eine vorherige Kinderarztpraxis Informationen weitergibt. In vielen Fällen stimmen die Eltern nicht zu, die Patientenakte vom vorherigen Kinderarzt einholen zu lassen. Um dem entgegenzuwirken, soll im neuen Gesetzentwurf die Zustimmung der Eltern nicht mehr erforderlich sein, wenn deutliche Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Dies könnte dem Phänomen des sogenannten „Ärzte-Hoppings“ vorbeugen.
Änderungen im Bundeskinderschutzgesetz
Die Entwicklungen in Baden-Württemberg stehen auch im Kontext des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes. Dieses Gesetz ändert die Rechtslage für Ärzte bei Verdacht auf Kindesmisshandlungen und lockert die ärztliche Schweigepflicht. Ärzte sind nun berechtigt, ihre Schweigepflicht aufzuheben, sofern dies dem Schutz des Kindes dient. Sie müssen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung die Situation sowohl mit dem betroffenen Kind als auch den Sorgeberechtigten besprechen und haben einen Beratungsanspruch beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wie die Ärzte Zeitung berichtete.
Nach dem neuen Gesetz müssen Ärzte die Kindesdaten pseudonymisieren, um einen konkreten Personenbezug zu vermeiden. Außerdem sind sie verpflichtet, zu handeln, wenn sie Anhaltspunkte für eine Gefährdung bemerken und dürfen das Jugendamt informieren, wenn die Gefährdung nicht abgewendet werden kann. Dies geschieht jedoch nur nach vorheriger Information der Betroffenen, es sei denn, dies könnte den Schutz des Kindes gefährden. Der Gesetzentwurf der SPD wird als erster Schritt in Richtung einer Datenbank mit Verdachtsfällen gesehen, die in anderen Bundesländern bereits existiert und die Zusammenarbeit zwischen Fachkräften fördert.