
Am 26. März 2025 findet um 12:30 Uhr eine Verhandlung am Braunschweiger Arbeitsgericht statt. Der Fall dreht sich um die Beförderung eines Oberarztes zum Chefarzt der Helios St. Marienberg Klinik Helmstedt. Der Betriebsrat hat seine Zustimmung zur Beförderung verweigert, was zu einer juristischen Auseinandersetzung führt.
Der Oberarzt sieht sich erheblichen Vorwürfen gegenüber. Diese beinhalten den Abbruch einer Herzkatheteruntersuchung ohne erkennbaren Anlass, wobei eine Patientin in einem lebensbedrohlichen Zustand war. Zudem wird ihm vorgeworfen, die Notfallbehandlung eines Infarktpatienten abgelehnt zu haben, der am folgenden Tag verstarb. Trotz dieser schweren Vorwürfe plant die Klinik nun, den Oberarzt zu befördern, nachdem sie ursprünglich eine Kündigung in Erwägung gezogen hatte. Der Betriebsrat lehnt die Beförderung ab, während die Klinik beabsichtigt, die Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen.
Vorwürfe und Ängste im Klinikalltag
Angestellte der Klinik berichten von einer „auffälligen Zunahme“ der Herzkatheteruntersuchungen im Arbeitsbereich des Oberarztes. Zudem hat die Personalabteilung bestätigt, dass die Zahlen des Arztes als „gut“ gelten. Mitarbeitende zeigen sich bereit, eidesstattliche Versicherungen bei einem Notar abzugeben, um ihre Bedenken zu belegen. Hintergrund der Situation ist ein neues Kostenstrukturgesetz, das Erfahrungen mit wirtschaftlich lukrativen Untersuchungen erfordert, was den Verdacht auf künstliche Erfahrungen durch unnötige Eingriffe, insbesondere bei Herzkatheteruntersuchungen, nährt.
Herzkatheteruntersuchungen selbst sind minimalinvasive Eingriffe, die jedoch körperliche Belastungen darstellen. Laut [AOK](https://www.aok.de/pk/magazin/koerper-psyche/herz-und-kreislauf/herzkatheteruntersuchung-ablauf-dauer-nachsorge-risiken/) fühlen sich Patienten nach dem Eingriff oft erschöpft und es treten häufig Blutergüsse an der Einstichstelle auf. Es ist wichtig, dass Patienten sich mehrere Tage schonen und von schweren Hebetätigkeiten Abstand nehmen, um die Heilung zu unterstützen. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit muss dabei immer von einem Arzt oder einer Ärztin entschieden werden. Spezielle Medikamente, wie Blutverdünner nach dem Einsatz eines Stents, sind häufig notwendig, um das Risiko von Blutgerinnseln im Stent zu minimieren.