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Razzia in Niedersachsen: Millionenbetrug bei Corona-Hilfen aufgedeckt!

Das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen hat Ermittlungen wegen Wirtschaftsbetrugs in Millionenhöhe gegen sechs Personen aufgenommen. Den Beschuldigten wird Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Finanzhilfen sowie Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Es besteht der Verdacht, dass falsche Angaben in Anträgen für Corona-Hilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Jahren 2020 und 2021 gemacht wurden.

Die ermittelten Kredite sollen „zweckwidrig verwendet“ worden sein, wobei die genaue Verwendung des Geldes unklar bleibt. Am vergangenen Donnerstag fanden Durchsuchungen in insgesamt zwölf Objekten in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt statt, bei denen Firmenunterlagen und digitale Daten beschlagnahmt wurden. Im Zentrum der Ermittlungen stehen eine 56-jährige Frau und ein 40-jähriger Mann.

Millionenschäden und verdächtige Firmenverkäufe

Die Beschuldigten sollen durch ihre Anträge die geltenden Höchstbeträge umgangen haben und für fünf Unternehmen aus der Speditionsbranche rund 3,5 Millionen Euro an Corona-Hilfen erhalten haben. Bei der 56-jährigen Frau wird angenommen, dass sie einen KfW-Kredit für ihre eigene Firma für andere Zwecke genutzt hat, was einen Schaden von zwei Millionen Euro hinterließ. Ferner gibt es den Verdacht auf mutmaßliche Insolvenzverschleppung: Zwei der Firmen sollen trotz finanzieller Schwierigkeiten im Jahr 2024 verkauft worden sein. Hierbei wird vermutet, dass die Geschäftsführung einen Insolvenzantrag hätte stellen müssen.

Die Durchsuchungen fanden an mehreren Orten statt, darunter Buchholz in der Nordheide, Hannover, Wedemark, Munster, Sögel, Langenhagen, Liebenburg, Goslar, Salzgitter, Hamburg sowie in Bernburg (Saale) in Sachsen-Anhalt. Des Weiteren steht eine 44-Jährige aus Bohmte wegen Subventionsbetrugs und verschleppter Insolvenz in Osnabrück vor Gericht.

Unbürokratische Soforthilfen, die die Bundesregierung während der Corona-Pandemie bereitstellte, zielten auf die Unterstützung von Kleinunternehmern, Freiberuflern und Solo-Selbstständigen ab. Die Soforthilfen in Nordrhein-Westfalen konnten bis zu 9.000 Euro betragen, wobei Nachweise erforderlich waren, um coronabedingte finanzielle Schwierigkeiten zu belegen. Angesichts des steigenden Verdachts auf Subventionsbetrug begannen bereits erste Anzeigen. Diese werden häufig von Zollbehörden, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, und Banken versendet.

Subventionsbetrug ist nach § 264 StGB ein ernstzunehmendes Delikt, das in leichte und schwere Fälle unterscheidet. Leichte Fälle können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, während schwere Fälle mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können. Verurteilte sind zudem verpflichtet, die erhaltenen Hilfen zurückzuzahlen, was zusätzliche Strafen nach sich ziehen kann. Bei Verdacht auf Subventionsbetrug wird geraten, das Schweigerecht zu nutzen und juristische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.