
Im Kreis Heinsberg fordern die SPD und die FDP von der nordrhein-westfälischen Landesregierung Klarheit über den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ab 2026. Wie Heinsberg Magazin berichtet, haben die Regierungsparteien einen gemeinsamen Erlass vorgelegt, der jedoch viele Fragen offenlässt.
FDP-Fraktionschef Stefan Lenzen kritisiert die Regierungsfraktionen scharf für die Vernachlässigung der Bildungs- und Aufstiegschancen von Kindern. Er hebt die Notwendigkeit einer rechtlichen Verankerung der Zusammenarbeit von Verwaltung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Schulen hervor. In einer Anfrage haben SPD und FDP den aktuellen Stand der Ganztagsförderung bei der Verwaltung erbeten.
Forderungen und Bedenken
Andrea Reh, stellvertretende Landrätin und Sprecherin der SPD-Kreistagsfraktion, fordert, dass Betreuungseinrichtungen auch Bildungseinrichtungen bleiben und soziale Ungleichheiten abgebaut werden. Sie kritisiert außerdem die Abhängigkeit der Kinderbetreuung in NRW von den finanziellen Möglichkeiten der Kommunen.
Insgesamt fordern SPD und FDP ein „Landesausführungsgesetz“ bis zum Sommer 2025, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung sicherzustellen. Lenzen betont, dass Unternehmen im Kreis Heinsberg dringend Fachkräfte suchen und dass Eltern dringend Betreuungsangebote benötigen. Er fordert einen klaren Plan für die Ganztagsbetreuung und qualitative Bildungsstandards, da ohne ein entsprechendes Gesetz und Unterstützung der Träger den Kommunen hohe Kosten in den kommenden Jahren drohen.
Darüber hinaus wurde im Oktober 2021 das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) beschlossen, welches ab 2026 gilt. Wie ganztag-nrw.de berichtet, regelt dieses Gesetz den Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen für Grundschulkinder und wird schrittweise bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Grundschuljahre ausgeweitet. Der Anspruch umfasst bis zu acht Stunden täglich an Werktagen und soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.
Die Landesregierung unterstützt den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur mit Fördermitteln in Höhe von rund 892 Millionen Euro bis Ende 2024, um Neubau, Umbau sowie die Ausstattung von Ganztagsangeboten zu finanzieren. Die Erarbeitung fachlicher Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs wurde im März 2024 abgeschlossen, was auf die Dringlichkeit und die Herausforderungen im Bereich der Ganztagsbetreuung hinweist.