
Das Bündnis für Arbeit traf sich am 9. April 2025 im wewole Forum zu einem turnusmäßigen Austausch. Im Vordergrund der Diskussion stand die positive Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Herne. Wie halloherne.de berichtete, stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Region signifikant an: Im März 2024 waren es noch 50.415 Beschäftigte, während im September 2024 mit 52.080 Beschäftigten ein neues Allzeithoch erreicht wurde.
Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda wies während des Treffens auf die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit hin. Die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen im Alter von 15 bis 25 Jahren liegt derzeit bei 10,8 Prozent. Raphael Karrasch von JOBLINGE gAG Ruhr stellte Programme zur Unterstützung junger Menschen vor, die als NEETs (Not in Education, Employment or Training) kategorisiert werden. Im Jahr 2023 gab es in Deutschland über 620.000 NEETs in der Altersgruppe von 15 bis 24 Jahren. Karrasch erläuterte, dass Ansätze wie Inspiration durch Social Media, aufsuchende Arbeit und direkte Ansprache sowie eine Vermittlung in Ausbildung und Ausbildungsbegleitung verwendet werden. In Essen wird eine Erfolgsquote von 80 Prozent bei der Vermittlung in Ausbildungsplätze verzeichnet.
Arbeitsmarktanalysen und Herausforderungen
Sebastian Brimberg von der Agentur für Arbeit Herne präsentierte eine Analyse des lokalen Arbeitsmarktes. Die Top-Branchen in Herne sind das Gesundheitswesen, der Handel sowie Heime und das Sozialwesen, die zusammen 37,3 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausmachen. In Bezug auf die Langzeitarbeitslosenquote konnte Herne mit 38,9 Prozent eine bessere Bilanz als im Ruhrgebiet (43,6 Prozent) aufweisen.
Der Begriff der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hat zudem rechtliche Grundlagen. Nach den Vorschriften der Sozialgesetzbücher sind Beschäftigte verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen und erhalten entsprechende Leistungen. Wie bmas.de verdeutlicht, definiert § 7 SGB IV Beschäftigung als nichtselbständige Arbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Abgrenzungen zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung zu beurteilen, wobei das Bundessozialgericht entsprechende Indizien entwickelt hat.