
Am 31. März 2025 laufen die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD auf Hochtouren, wobei zentrale Themen wie Rente, Steuern, Kindergeld und Förderprogramme im Fokus stehen. Diskutiert wird unter anderem über mögliche Steuererhöhungen für Gutverdiener.
Die Einkommensteuer steht dabei besonders im Mittelpunkt. Die Union schlägt vor, die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz auf 80.000 Euro anzuheben, während die SPD eine Erhöhung auf 83.600 Euro fordert. Zudem plant die SPD, den Steuersatz von 42 auf 47 Prozent zu erhöhen und die Reichensteuer anzupassen. Auch die Pendlerpauschale könnte steigen, wobei hier noch keine genauen Details vorliegen.
Wichtige Punkte der Koalitionsverhandlungen
- Vermögensteuer: Die SPD fordert die Einführung einer Vermögensteuer und eine Überprüfung von Ausnahmen beim Vererben von Betrieben. Die Union spricht sich hingegen gegen diese Vorschläge aus.
- Rentenpolitik: Während die SPD darauf abzielt, das Rentenniveau von 48 Prozent zu halten, will die Union die Mütterrente verbessern. Der Beitragssatz könnte bis 2040 auf bis zu 22,9 Prozent steigen.
- Kinder- und Familienpolitik: Die Union plant einen höheren Kindergeldbonus für das dritte Kind und weitere Kinder, was jedoch von der SPD nicht unterstützt wird.
- Mietrecht: Die Prüfung von Bußgeldern für Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen, ist ebenfalls Thema. Hier wünscht sich die SPD eine stärkere Begrenzung von Mietsteigerungen.
- Stromkosten: Ein Vorschlag zur Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestwert könnte für eine Entlastung von mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde sorgen.
- Bafög: Das Bafög könnte zum Wintersemester 2026/27 erhöht werden, inklusive einer möglichen Anhebung der Wohnkostenpauschale für Studierende.
Zusätzlich zu diesen Themen gibt es auch Neuerungen im Steuerrecht. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, wird der Grundfreibetrag für das Jahr 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben. Zudem wird der Kinderfreibetrag um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil erhöht.
Weitere steuerliche Änderungen umfassen die Anhebung des Solidaritätszuschlags, die Erweiterung von Sonderausgabenabzügen für Kinderbetreuungskosten sowie die Erhöhung der Biersteuer für Haus- und Hobbybrauer. Darüber hinaus wird ab 2025 eine Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Rechnungen bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern eingeführt.
Insgesamt zeigen die laufenden Koalitionsverhandlungen und die beschlossenen steuerlichen Änderungen eine deutliche Bewegung in der deutschen Politik, um sowohl den sozialen Ausgleich zu fördern als auch notwendige finanzielle Maßnahmen zu ergreifen.