
Die saarländische Landesregierung hat im Dezember 2024 einen Nachtragshaushalt verabschiedet, der 33 Millionen Euro für die Beseitigung von Hochwasserschäden bereitstellt. Die Verteilung dieser Mittel wurde in einer Richtlinie festgelegt. Innenminister Reinhold Jost kündigte eine Soforthilfe von 5 Millionen Euro an, die bereits an betroffene Kommunen ausgezahlt wurde. Die Gesamtschadenshöhe beläuft sich auf etwa 46,16 Millionen Euro. Die finanziellen Hilfen werden als pauschale Zuwendungen ohne Antragstellung an betroffene Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt.
Die Verteilung der Mittel erfolgt basierend auf den Anteilen der Kommunen an der Gesamtschadenssumme. Folgende Zuwendungen sind vorgesehen:
- Regionalverband Saarbrücken: ca. 9,76 Mio. Euro
- Landkreis Merzig-Wadern: ca. 2,01 Mio. Euro
- Landkreis Neunkirchen: ca. 6,3 Mio. Euro
- Landkreis Saarlouis: ca. 8,03 Mio. Euro
- Saarpfalz-Kreis: ca. 4,35 Mio. Euro
- Landkreis St. Wendel: ca. 2,55 Mio. Euro
Nutzung der Mittel und weitere Maßnahmen
Geringfügige Abweichungen bei der Umsetzung des Bewilligungsverfahrens sind möglich. Die Mittel können für die Beseitigung von Schäden, den Wiederaufbau der Infrastruktur, Aufräumarbeiten, Entsorgungen, die Wiederbeschaffung von Material sowie die Deckung von Kosten für Hilfskräfte verwendet werden. Eine zweite Tranche von 5 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen wird in diesem Jahr ausgezahlt. Im Nachtragshaushalt sind zudem 11,58 Millionen Euro für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vorgesehen.
Wie in einem Bericht der Bundesregierung erwähnt, wird die finanzielle Unterstützung für Hochwasseropfer in mehreren Phasen bereitgestellt, um eine umfassende und effektive Hilfe zu gewährleisten. Weitere Informationen zu den Hilfsmaßnahmen finden Sie in dem Bericht der Bundesregierung.
Für detaillierte Informationen über die Verteilung der Hochwassermittel und den Stand der Hilfsmaßnahmen besuchen Sie bitte Völklingen im Wandel sowie den Bericht der Bundesregierung.