Anhalt-Bitterfeld

Debatte um Abtreibungsrecht: Erzbischof Heße schlägt Alarm!

Im Rahmen der laufenden politischen Diskussion über den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen haben mehr als 300 Bundestagsabgeordnete einen Initiativantrag zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs vor der Wahl eingebracht. Dies wurde kürzlich von WELT berichtet, in dem auch Hamburgs Erzbischof Stefan Heße zu Wort kommt. Heße kritisiert die Legalisierung und hebt die Schutzpflicht des Staates sowie der Gesellschaft gegenüber dem ungeborenen Leben hervor.

Der geplante Gesetzentwurf, unterstützt von Grünen- und SPD-Abgeordneten, sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche zu legalisieren. Laut dem aktuellen Recht, festgelegt im Paragraf 218 StGB, ist ein Abbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, jedoch können Schwangere und Ärzte straffrei agieren, wenn eine Beratung stattgefunden hat und der Abbruch innerhalb der ersten 12 Wochen erfolgt. Heße betont, dass der bedingungslose Schutz des ungeborenen Lebens durch Unterstützung und Beratung sichergestellt werden sollte und appelliert an Väter sowie das soziale Umfeld, Verantwortung zu übernehmen.

Politische Dynamik und Fraktionen

Ob das Vorhaben vor der Wahl zur Abstimmung kommt, wird von einer Sondersitzung des Rechtsausschusses abhängen. Der Bundestag hat sich zur vorletzten Sitzungswoche des Jahres versammelt und wird laut ZDF möglicherweise eine klare Mehrheitsmeinung zu dem umstrittenen Thema finden müssen. Die Diskussion über Abtreibung ist derzeit von einer umstrittenen Tagesordnung geprägt, und zahlreiche Abgeordnete argumentieren, dass das bestehende Gesetz die Versorgung von Frauen beeinträchtigt.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann hat die Union aufgefordert, eine Abstimmung nicht zu blockieren. Zudem bezeichnet Bundesfamilienministerin Lisa Paus eine Änderung des Abtreibungsrechts als überfällig und sieht Chancen für eine verfassungsrechtsfeste Regelung. Aktuell sei die Mehrheit der in Deutschland durchgeführten Abtreibungen, die im Jahr 2023 etwa 106.000 betrugen, nach der Beratungsregelung erfolgt.

Die Diskussion um Paragraf 218 sorgt innerhalb des Bundestages für brisante Auseinandersetzungen, da SPD und Grüne zwar 327 Unterstützungserklärungen von ihren Abgeordneten erhalten haben, aber keine Mehrheit besitzen. Ein Reformversuch wird über einen Gruppenantrag angestrebt, nachdem das Thema kürzlich erstmals im Parlament beraten wurde.