Magdeburg

Magdeburg führt Beherbergungssteuer ein: Was Gäste jetzt wissen müssen!

Am 1. April 2025 wird in Magdeburg eine neue Beherbergungssteuer eingeführt. Diese Steuer beträgt 5 % des Übernachtungspreises und ist von den Gästen direkt an die Beherbergungseinrichtungen zu zahlen. Die Regelung umfasst alle entgeltlichen Übernachtungen, einschließlich der gelegentlichen Vermietung von Zimmern oder Wohnungen. Ausgenommen von der Steuer sind jedoch Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sowie von Teilnehmenden an Klassenfahrten und deren Begleitpersonen. Ebenfalls von der Steuer befreit sind Personen, die in der Beherbergungseinrichtung gemeldet sind, sowie Einsatzkräfte während eines Katastrophenfalls.

Die Einführung dieser Steuer stößt auf Kritik seitens der Hotelbetreiber, die den bürokratischen Aufwand bemängeln. Sandra Yvonne Stieger, die Wirtschaftsbeigeordnete der Stadt Magdeburg (CDU), zeigt Verständnis für diese Bedenken, hebt jedoch die Notwendigkeit von Investitionen in die touristische Infrastruktur hervor. Trotz der Einführung der Beherbergungssteuer erwartet Stieger keine Rückgänge bei den Übernachtungszahlen. Eine Studie hat ergeben, dass der Tourismus in Magdeburg 2023 einen Bruttoumsatz von 459,5 Millionen Euro generierte, was einem Anstieg von 9,5 % im Vergleich zu 2019 entspricht. Von diesem Betrag blieben 210 Millionen Euro als Einkommen durch den Tourismus in der Stadt erhalten.

Weitere Details zur Beherbergungssteuer

Die Beherbergungssteuer wird auch in anderen Städten Sachsen-Anhalts, wie Wittenberg, Quedlinburg, Tangermünde und Bad Schmiedeberg erhoben. Im Jahr 2022 erzielten diese Städte Einnahmen von rund 1,1 Millionen Euro durch die Gäste-Beiträge. Zudem müssen Beherbergungseinrichtungen, die bis zum 14. Dezember 2024 bestehen, ihre Daten bis zum 14. März 2025 melden. Neue Beherbergungseinrichtungen sind verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Eröffnung anzumelden. Bei Änderungen oder Abmeldungen gilt derselbe Zeitraum.

Die einbehaltene Beherbergungssteuer muss 15 Tage nach Ablauf des Monats oder Quartals bei der Stadt angemeldet und ebenfalls innerhalb von 15 Tagen entrichtet werden. Ein Steuerbescheid wird nur im Fall von Nichtentrichtung, abweichender Steuerfestsetzung oder fehlender Anmeldung erteilt. Für weitere Informationen zur Steueranmeldung und -entrichtung können Beherbergungsunternehmen die Internetseite www.magdeburg.de/Beherbergungssteuer besuchen oder die Telefonnummern 0391/540 2623 oder 0391/540 2962 kontaktieren sowie via E-Mail an steueramt@steu.magdeburg.de schreiben.

Die Einführung der Beherbergungssteuer reiht sich in einen Trend ein, da mittlerweile über 50 Städte in Deutschland solche Steuern erheben, wobei die Höhe der Zuschüsse variiert. In Dresden liegt die Steuer beispielsweise bei 6 %, während sie in Berlin 7,5 % beträgt. In Eisenach wurde eine Pauschale von bis zu 2 Euro pro Gast und Nacht festgesetzt, abhängig von der Hotelklassifizierung. Insbesondere in Heimbach in der Eifel wurde eine der höchsten Bettensteuern in Deutschland mit 9 % eingeführt.