
Am 28. Februar 2025 sorgt die Verkehrsüberwachung in Stendal für erhöhte Aufmerksamkeit. An diesem Tag sind zwei mobile Radarkästen im Einsatz, um Geschwindigkeitsübertretungen zu ahnden. Die Blitzerstandorte wurden in Neuendorf am Speck und in der Karl-Liebknecht-Straße in Stendal festgelegt.
Die Blitzer stehen an folgenden Orten:
- B 189, PLZ 39576 in Neuendorf am Speck – Tempolimit: 100 km/h (Meldung: 08:24 Uhr)
- Karl-Liebknecht-Straße, PLZ 39576 in Stendal – Tempolimit: 30 km/h (Meldung: 10:03 Uhr)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu den Blitzerstandorten ohne Gewähr sind. Geschwindigkeitsüberschreitungen können kostspielige Konsequenzen nach sich ziehen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung basieren auf der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog.
Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen
Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen ist der Toleranzabzug. Laut [bussgeldkatalog.org](https://www.bussgeldkatalog.org/toleranzabzug/) wird dieser Abzug zur Kompensation von Ungenauigkeiten bei Geschwindigkeitsmessungen angewendet. Unterschiedliche Messgeräte, darunter mobile Laser und stationäre Radar, können aufgrund technischer und menschlicher Faktoren unterschiedliche Ergebnisse liefern.
Der Toleranzabzug sieht vor:
- Bis 100 km/h: 3 km/h Abzug
- Über 100 km/h: 3 Prozentpunkte Abzug vom Messergebnis
In speziellen Fällen, beispielsweise bei Videonachfahrsystemen, gilt ein höherer Toleranzabzug von 5 km/h beziehungsweise 5 % des Messergebnisses. Gerichte haben zudem die Möglichkeit, in Einzelfällen höhere Toleranzabzüge festzulegen, wenn messfehlerbedingte Ungenauigkeiten vorhanden sind, jedoch die Ergebnisse nicht ungültig machen.