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Neues Zahlungssystem: Geflüchtete in Dresden erhalten Bezahlkarte!

In dieser Woche hat die Landesdirektion Sachsen ab sofort Geflüchtete mit einer elektronischen Bezahlkarte nach Dresden zugewiesen. Die Einführung dieser Bezahlkarte im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes in Dresden ist offiziell vollzogen. Die Karte stellt ein modernes Zahlungsmittel für Geflüchtete dar, das ihnen ermöglicht, Waren und Dienstleistungen zu erwerben. Dabei handelt es sich um eine guthabenbasierte Debitkarte, die sowohl als physische Karte als auch über eine App genutzt werden kann.

Die elektronische Bezahlkarte nutzt die Infrastruktur von Visa und kann in über 15.000 Geschäften in Deutschland eingesetzt werden. Eine Bargeldabhebung an Geldautomaten ist ebenfalls möglich, allerdings auf einen Betrag von 50 Euro pro Person und Monat beschränkt, wobei diese Regelung sowohl für Kinder als auch für Erwachsene gilt. Karteninhaber können ihre Umsätze bequem über eine App oder ein Online-Portal einsehen, und die Karte verfügt über eine Umzugsfunktion sowie eine schnelle Sperrmöglichkeit bei Verlust. Der Datenschutz hat hohe Priorität; eine Whitelist definiert die vermerkt erlaubten Verwendungszwecke. Es ist wichtig zu beachten, dass die Nutzung der Karte für Auslandstransaktionen, Geldtransfers ins Ausland, sexuelle Dienstleistungen und Glücksspiel ausgeschlossen ist. Außerdem kann die Bezahlkarte nur verwendet werden, solange ausreichend Budget vorhanden ist, um Schulden zu vermeiden.

Bundesweites Projekt zur Digitalisierung

Die Einführung der Bezahlkarte folgt einem bundesweiten Projekt, das auf die Entlastung von Bargeldauszahlungen, die Digitalisierung der Verwaltung und die Verhinderung von Geldtransfers ins Ausland abzielt. Der Startschuss für dieses Projekt wurde im November 2023 von den Ministerpräsidenten gegeben, wobei 14 Bundesländer in diesem Vorhaben zusammenarbeiten. Die Einführung der Bezahlkarte ist das Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens, bei dem die secupay AG aus Pulsnitz den Zuschlag erhielt. Die Stadtverwaltung hat die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Implementierung geschaffen, und die Kosten für die Einführung sowie den Betrieb der Bezahlkarte in Sachsen werden vom Freistaat getragen. Die Ausgabe der Bezahlkarten erfolgt durch die Landesdirektion Sachsen an die neuzugewiesenen Geflüchteten.

Wie die Bundesregierung berichtet, haben Geflüchtete in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen können in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen erbracht werden. Mit der Einführung der Bezahlkarte wird eine neue Möglichkeit zur Auszahlung von Leistungen geschaffen. Die Gesetzesänderung zum Asylbewerberleistungsgesetz wurde am 1. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen und trat am 16. Mai 2024 in Kraft. Laut der reformierten Regelung können alle Geflüchteten, unabhängig von ihrer Unterbringung, Leistungen per Bezahlkarte beziehen. Zuvor bekamen geflüchtete Personen in Gemeinschaftsunterkünften vorrangig Sachleistungen und außerhalb vorrangig Bargeld. Die Gesetzesreform gibt Ländern und Kommunen mehr Flexibilität bei der Leistungserbringung und setzt einen Beschluss aus der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. November 2023 um.

Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte liegt in der Verantwortung der Länder, die sich auf Mindeststandards verständigt und ein Ausschreibungsverfahren zur Einführung gestartet haben. Die Höhe des abhebbaren Betrags wird von der zuständigen Behörde festgelegt, dabei können die Behörden auch entscheiden, wann der Einsatz der Bezahlkarte nicht sinnvoll ist, beispielsweise bei Einkommen auf einem eigenen Girokonto. Ein Vorteil der elektronischen Bezahlkarte besteht darin, dass Gelder nur im Inland ausgegeben werden können, wodurch Missbrauch, etwa für Überweisungen ins Herkunftsland, verhindert wird. Städte und Gemeinden erwarten durch die Einführung der Bezahlkarte eine Verringerung des Verwaltungsaufwands.