
Rolf K., ein 58-jähriger Mann aus Mügeln, steht am Amtsgericht Torgau wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit einem Bagger vor Gericht. Laut [lvz.de](https://www.lvz.de/lokales/nordsachsen/oschatz/prozess-in-oschatz-baggerfahrer-ohne-fuehrerschein-verursacht-oelspur-PIGBPIDVFVCN5CZ22WGMTCYXAE.html) soll er am 9. April 2024 mit dem Bagger in Oschatz gefahren sein, während er keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Der Vorfall kam ans Licht, als Polizisten eine Ölspur von etwa zwei Kilometern untersuchten, die bis nach Kleinforst führte.
Am Ende dieser Ölspur trafen die Beamten auf Rolf K., der an dem Bagger Reparaturarbeiten durchführte. Er gab an, dass der Bagger ihm gehöre und er damit zum Baumarkt gefahren sei, konnte jedoch keine Fahrerlaubnis vorweisen. Eine Abfrage ergab, dass er seit 1995 insgesamt 32 Vorstrafen hat, darunter wegen Betrugs, Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Besonders bemerkenswert ist, dass Rolf K. im Vorjahr eine E-Mail an die Polizei geschickt hatte, in der er angab, die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt zu haben, jedoch konnte er sich nicht mehr daran erinnern.
Urteil und Strafe
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 960 Euro, die sich aus 120 Tagessätzen zu je 8 Euro zusammensetzt. Die Richterin folgte dem Antrag und verhängte die Geldstrafe, während die Einstufung des Vorfalls als fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe verhinderte. Rolf K. gab nach dem Urteil zu Protokoll, dass er „glimpflich davon gekommen“ sei. Das Urteil ist rechtskräftig.
In einem verwandten Thema, das von [cd-anwaltskanzlei.de](https://cd-anwaltskanzlei.de/fahrverbot/246-fahrlaessiges-fahren-ohne-fahrerlaubnis) behandelt wird, besteht eine rechtliche Definition für das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Demnach bestraft der Paragraph 21 des StVG das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder bei bestehendem Fahrverbot. Auch im Falle fahrlässigen Handelns kann eine Strafe verhängt werden, wenn der Fahrer hätte erkennen können, dass er ohne Fahrerlaubnis fährt.