
In Merseburg kam es am Samstag zu mehreren Vorfällen, die die örtlichen Polizeibeamten in Alarmbereitschaft versetzten. Laut einem Bericht von sachsen-anhalt.de wurde eine PKW-Fahrerin kurz vor 20:30 Uhr angehalten, die ohne gültigen Führerschein unterwegs war. Die Polizei untersagte daraufhin die Weiterfahrt und erstattete Anzeige gegen die Fahrerin.
In einem weiteren Vorfall, der sich am gleichen Tag gegen 19:00 Uhr im Einmündungsbereich der Straße des Friedens und der Bundesstraße 91 ereignete, verletzte eine Fahrzeugführerin beim Zurücksetzen ein hinter ihr stehendes Auto, was zu Sachschäden führte. Die örtlichen Beamten nahmen den Vorfall ebenfalls auf.
Weitere Vorfälle in Merseburg
Zusätzlich wurde ein 37-jähriger Mann am Samstagnachmittag in der Nulandtstraße Opfer einer Körperverletzung. Ein 51-jähriger Täter schlug ihn, was zu Gesichtsverletzungen führte. Der Verletzte wurde ins Krankenhaus gebracht. Im Zuge der Ermittlungen kamen weitere Gewaltvorfälle und Beleidigungen ans Licht, die ebenfalls zu mehreren Anzeigen führten.
Ein 36-jähriger Mann in Weißenfels beschädigte gegen 21:40 Uhr einen Briefkasten und bedrohte einen Anwohner. Als die Polizei eintraf, widersetzte er sich den Anweisungen und beleidigte die Beamten, wodurch er aufgrund seines psychischen Zustands ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Ein Bluttest wurde veranlasst, da er unter Alkoholeinfluss stand. Zudem berichteten die Beamten über einen Körperverletzungsfall in Zeitz, bei dem ein Mann schwer im Gesicht verletzt wurde.
Unterdessen kam es in Hettstedt am Samstagmorgen zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein überholendes Fahrzeug mit einem abbiegenden Moped zusammenstieß. Beide Insassen des Mopeds wurden leicht verletzt und ambulant versorgt. In einem anderen Vorfall in Sangerhausen haben Polizeibeamte am Samstagabend ein umgebautes Pedelec angehalten, das eine permanente Motorunterstützung hatte und über 25 km/h erreichte. Der Fahrer wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln angezeigt.
In Anbetracht der rechtlichen Lage für das Fahren ohne Führerschein ist es wichtig zu beachten, dass diese Handlung als Straftat gilt. Laut Informationen von bussgeldkatalog.org kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bestraft werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder nie erworben wurde. Bei Unfällen, besonders unter Alkoholeinfluss, drohen zusätzliche Sanktionen, während die Haftpflichtversicherung des Fahrers für Schäden aufkommen muss, jedoch in Regress nehmen kann.