Herzogtum Lauenburg

Autobeschuss in Gudow: Polizei sucht Zeugen nach mysteriösem Vorfall!

In Gudow im Kreis Herzogtum Lauenburg wurden am 14. März gegen 20 Uhr mehrere Autos beschossen. Zwei Fahrzeuge, ein BMW Gran Tourer und ein VW Passat, wurden durch die Vorfälle beschädigt. Eine Familie, die im BMW unterwegs war, hörte einen lauten Knall und entdeckte ein Loch in der hinteren Tür auf der Fahrerseite. Auch der Fahrer des VW Passat vernahm einen lauten Knall und fand eine runde Delle an der Beifahrertür vor. Glücklicherweise gab es in beiden Fällen keine verletzten Personen.

Die Polizei geht davon aus, dass die Beschädigungen möglicherweise durch eine Kleinkaliberwaffe, möglicherweise eine Druckluftwaffe, verursacht wurden. Die Polizeistation Mölln hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise von Zeugen unter der Telefonnummer 04 542/80 990.

Rechtlicher Hintergrund zu Druckluftwaffen

Im Zusammenhang mit dem Vorfall in Gudow ist es erwähnenswert, dass Druckluftwaffen in Deutschland teilweise dem Waffengesetz unterliegen. Wie auf bussgeldkatalog.net berichtet wird, benötigen erlaubnispflichtige Luftdruckgewehre einen Waffenschein. Diese Waffen werden häufig im Schießsport oder bei Airsoftspielen eingesetzt. Der Unterschied zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Druckluftwaffen basiert auf der Geschossenergie und dem Aussehen.

Druckluftwaffen, die eine Geschossenergie über 0,5 Joule aufweisen, fallen unter das Waffengesetz. Waffen mit einer Energie unter 7,5 Joule erfordern keine Waffenbesitzkarte, das Führen in der Öffentlichkeit ist jedoch untersagt. Ab einer Geschossenergie von mehr als 7,5 Joule ist eine Waffenbesitzkarte notwendig. Es wird darauf hingewiesen, dass das Schießen mit Druckluftwaffen nur auf zugelassenen Schießständen oder mit Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgen darf.