
In der Jugendanstalt Schleswig sind Korruptionsvorwürfe gegen zwei Mitarbeiterinnen aufgekommen, die nun zu weitreichenden Konsequenzen geführt haben. Die Anstaltsleiterin wird vorübergehend für sechs Monate an das Ministerium für Justiz und Gesundheit abgeordnet, um sie zu schützen, während die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weiterlaufen.
Die Abordnung der Anstaltsleiterin erfolgt aus Fürsorgegründen, während ihr Vertreter während dieser Zeit die Aufgaben der Anstalt übernimmt. Im Fokus der Ermittlungen stehen zwei Mitarbeiterinnen, die einem Häftling unzulässige Vorteile gewährt haben sollen. Diese Vorwürfe wurden bereits im November 2024 bekannt, und die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Bestechung.
Details der Ermittlungen
Laut oberstaatsanwalt Henning Hadeler gibt es eine bestätigte Beziehung zwischen den beiden beschuldigten Frauen und demselben Häftling. Bei einer Durchsuchung am 9. Oktober wurden Beweismittel sichergestellt, darunter Kommunikationsmittel der betroffenen Mitarbeiterinnen. Die beschuldigten Mitarbeiterinnen sind eine Abteilungsleiterin und die Anstaltspsychologin, die jeweils ohne Wissen voneinander eine Beziehung zu dem Häftling unterhalten haben sollen.
Ein Disziplinarverfahren gegen die beiden Frauen läuft, muss jedoch wegen der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen derzeit ruhen. Die Thematik wird am 19. März im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages behandelt, wobei die aktuelle Situation und die Ermittlungen thematisiert werden, wie [n-tv.de](https://www.n-tv.de/regionales/hamburg-und-schleswig-holstein/Ermittlungen-an-Jugendanstalt-Leiterin-zeitweise-versetzt-article25637560.html) berichtete. Auch [ndr.de](https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Konsequenzen-nach-Korruptionsvorwuerfen-in-JVA-Schleswig,jvaschleswig100.html) gab Auskunft über die Abordnung der Anstaltsleiterin und die laufenden Ermittlungen.