Erfurt

Im Zoo Erfurt bleibt „Hakuna Matata“ bis 2028 – Gericht entscheidet!

Im Erfurter Zoo, der auf einer Fläche von 63 Hektar rund 150 verschiedene Tierarten beherbergt und jährlich Hunderttausende Besucher anzieht, gibt es Entwicklungen bezüglich der gastronomischen Anlaufstelle „Hakuna Matata“. Nach dem Einspruch des Pächters „Erfurt Catering“ gegen die Kündigung wird das Bistro weiterhin betrieben. Dies berichtet Thüringen24 und hebt hervor, dass die Stadt Erfurt eine Räumungsklage gegen den Pächter eingereicht hatte, die nun vor das Landgericht kam.

Das Urteil ermöglicht es dem Pächter, das Bistro „Hakuna Matata“ bis Ende 2028 weiter zu bewirtschaften. Allerdings muss er die Außenstellen, den Savannen-Imbiss und den Imbiss auf dem Bauernhof im kommenden Jahr räumen. Um die Einigung zwischen der Zoopark-Leitung und dem Gastronom zu besiegeln, wird es eine höhere Umsatzbeteiligung für die Stadt Erfurt geben. Von jedem Euro Umsatz des „Hakuna Matata“ fließen künftig 16 Cent in die Stadtkasse.

Details der gerichtlichen Auseinandersetzung

Zusätzlich zu den Informationen von Thüringen24 berichtet der MDR, dass ein erster Vergleich im August 2024 gescheitert war. Im aktuellen Verfahren lenkte die Stadt ein, nachdem der Richter die Argumentation des Gastronomen unterstützte. Seit Dezember 2022 hat der Erfurter Zoo eine kommissarische Leiterin, während Heike Maisch, die neue Werkleiterin, nicht an den Verhandlungen mit dem Gastronomen beteiligt war. Die beiden anderen Werkleiterinnen waren dagegen aktiv. Der Geschäftsführer der Erfurt GmbH war sich nicht bewusst, dass Heike Maischs Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben rechtsverbindlich war.

Der Vergleich, der nun besteht, sieht eine höhere Beteiligung der Stadt Erfurt an der Umsatzpacht vor. Künftig fließen 16 Prozent von jedem verdienten Euro in die Stadtkasse, was eine Erhöhung im Vergleich zur vorherigen Staffel-Beteiligung bedeutet, die zwischen zehn und 14 Prozent schwankte. Beide Parteien haben die Möglichkeit, den Vergleich bis Ende Februar 2025 zu widerrufen.

Für weitere Informationen hierzu, besuchen Sie die Artikel von Thüringen24 und MDR.