Erfurt

VW im Gehaltsstreit: Betriebsrat klagt gegen massiven Lohnverlust!

Am 20. März 2025 stand Volkswagen (VW) im Fokus der Gerichte, als ein Mitglied des VW-Betriebsrats gegen die Kürzung seines Gehalts klagte. Der Hintergrund des Gehaltsstreits ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2023, welches Unternehmen unter Umständen dem Verdacht der Untreue aussetzt, sollten sie Betriebsräten überhöhte Gehälter zahlen. Das BGH-Urteil führte dazu, dass VW die Gehälter der Betriebsräte überprüfte und die Bezüge des klagenden Vertreters um fast 2.600 Euro kürzte.

Der Betriebsrat wehrt sich gegen diese Kürzung, was möglicherweise weitreichende Folgen für VW und andere Unternehmen nach sich ziehen könnte. Der Streitpunkt besteht in der Definition einer angemessenen Vergütung für Betriebsräte im Vergleich zu regulären Mitarbeitern. In Erfurt fand die Verhandlung des Falls am 20. März statt, der beim Bundesarbeitsgericht mittlerweile von etwa 20 weiteren Klagen von VW-Betriebsräten begleitet wird, wie [thueringen24.de](https://www.thueringen24.de/erfurt/article300477912/erfurt-vw-bundesarbeitsgericht-betriebsrat-gehalt-hohe.html) berichtete.

Rechtslage und Beweispflicht

In der Verhandlung am Bundesarbeitsgericht wurde zudem die Beweispflicht für Volkswagen im Zusammenhang mit den gekürzten Vergütungen für freigestellte Betriebsräte thematisiert. Die Vorsitzende Richterin Kristina Schmidt verkündete, dass der Arbeitgeber darlegen und beweisen muss, dass eine Vergütungserhöhung, die zurückgenommen werden soll, fehlerhaft war. Ein präzedenzfallbetreffendes freigestelltes Betriebsratsmitglied hatte die Rücknahme einer solchen Vergütungskürzung verlangt und erhielt nach einer Überprüfung eine Vergütung von 6.454 Euro brutto monatlich, zuvor waren es 7.093 Euro. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wird von Volkswagen als wesentlicher Beitrag zur Klärung rechtlicher Fragen betrachtet, wie [zeit.de](https://www.zeit.de/news/2025-03/20/urteil-vw-muss-kuerzungen-fuer-betriebsraete-erklaeren) berichtete.

Zusätzlich zeigt die Sache, dass 98 Prozent der Betriebsratsmitglieder bei Volkswagen tariflich vergütet werden, die Höhe dieser Zahlungen jedoch bundesweit für Diskussionen sorgen. Der Kläger in diesem Verfahren, der seit 2002 freigestelltes Betriebsratsmitglied ist, fordert die Rückzahlung von knapp 2.600 Euro und wurde von Entgeltstufe 20 auf 18 zurückgestuft. Der Fall umfasst auch das allgemein geltende Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot für Arbeitnehmervertreter und die sich daraus abgeleiteten Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes, die gewährleisten sollen, dass die Vergütung nicht geringer sein darf als die vergleichbarer Arbeitnehmer. Diese allgemeinen Regeln führen jedoch häufig zu Konflikten, wie auch bei VW zu beobachten ist, wo es 85 strittige Fälle gibt.