Erfurt

VW in der Krise: Betriebsrat kämpft gegen Lohnkürzungen und Entlassungen!

Erfurt sieht sich derzeit mit einer erheblichen Kontroverse bei Volkswagen (VW) konfrontiert. Die Automobilfirma, die mit massiven Herausforderungen wie Werksschließungen, Lohnkürzungen und Massenentlassungen kämpft, steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits, der die Vergütung von Betriebsräten betrifft. Ein Mitglied des VW-Betriebsrats hat gegen das Unternehmen geklagt, nachdem es zu Gehaltskürzungen gekommen ist.

Im Jahr 2023 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass überhöhte Gehälter für Betriebsräte den Verdacht der Untreue hervorrufen können. Infolgedessen überprüfte VW die Gehälter der Betriebsräte und senkte die Bezüge des klagenden Vertreters um nahezu 2.600 Euro. Der Betriebsrat wehrt sich gegen diese Kürzungen, was potenziell weitreichende Konsequenzen für VW sowie andere Unternehmen nach sich ziehen könnte. Besonders im Fokus steht die Definition einer angemessenen Vergütung für Betriebsräte im Vergleich zu regulären Arbeitnehmern.

Rechtliche Auseinandersetzungen und unterschiedliche Urteile

Wie LTO berichtet, hat der BGH am 10. Januar 2023 Freisprüche für VW-Manager aufgehoben, die aufgrund der Genehmigung hoher Gehälter für Betriebsräte angeklagt waren. In einigen Jahren erhielten Betriebsräte bei VW Gehälter zwischen 80.000 und 560.000 Euro, einschließlich Bonuszahlungen. Der BGH stellte fest, dass die Höhe der Vergütung von Betriebsräten festgelegt werden muss, was jedoch im Widerspruch zu den Standards des Bundesarbeitsgerichts (BAG) steht.

Die Reaktion von VW auf das BGH-Urteil führte zu Gehaltskürzungen für einige Betriebsratsmitglieder und zahlreichen Klagen vor Arbeitsgerichten. Dabei haben die Arbeitsgerichte in der Mehrheit der Fälle zugunsten der Betriebsräte entschieden und deren Gehälter teilweise über frühere Niveaus angehoben. Diese divergierenden Auffassungen zwischen BGH und BAG zur Vergütung von Betriebsräten schaffen rechtliche Unsicherheiten.

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) besagt, dass die Betriebsratsarbeit in der Regel ehrenamtlich ist, jedoch bei hohem Zeitaufwand eine Vergütung erforderlich ist. Zudem dürfen Betriebsräte nicht benachteiligt werden, und ihre Vergütung soll der von vergleichbaren Arbeitnehmern entsprechen. Kritiker heben hervor, dass der BGH in seiner Urteilsbegründung rechtliche Fehler gemacht hat und die Vergütungsfrage nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

In diesem Zusammenhang hat das Bundesarbeitsministerium eine Kommission einberufen, die gesetzliche Klarstellungen zur Vergütung von Betriebsräten erarbeiten soll. Vorschläge zur Bildung von Vergleichsgruppen und zur fiktiven Beförderung von Betriebsräten sind Teil dieser Initiative. Noch ist unklar, wann diese Änderungen in den Gesetzgebungsprozess aufgenommen werden. Die derzeit laufenden arbeitsrechtlichen Verfahren könnten im Jahr 2024 vor dem BAG verhandelt werden.

Das Strafverfahren gegen die VW-Personalmanager steht ebenfalls noch aus und wird vor dem Landgericht Braunschweig abgehandelt.