
Ein 23-jähriger Fahrer eines Fiat hat am Dienstagabend auf der Autobahn 620 bei Völklingen eine Verfolgungsjagd mit der Polizei ausgelöst. Der Fahrer flüchtete vor einer Polizeikontrolle, kletterte aus seinem noch rollenden Auto und lief über die Straße. Die Polizei nahm ihn neben der Fahrbahn nahe der Saarbrücker Grumbachtalbrücke fest. Während seiner Flucht gefährdete der Fahrer mehrere Verkehrsteilnehmer durch seine rücksichtslosen Fahrmanöver.
Eine Überprüfung durch die Polizei ergab, dass der Fahrer keinen Führerschein hatte und das Fahrzeug weder zugelassen noch versichert war. Zudem waren die luxemburgischen Kennzeichen am Auto nicht für den Fiat vorgesehen. Bei der Festnahme stellte sich heraus, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Infolgedessen wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Nach einer Nacht im Polizeigewahrsam wurde der Fahrer einem Richter beim Amtsgericht Saarbrücken vorgeführt und befindet sich nun in der Justizvollzugsanstalt (JVA).
Polizeikontrollen im Fokus
Polizeikontrollen, wie sie im Fall des 23-Jährigen stattfanden, können für Autofahrer unangenehm sein. Autofahrer sind verpflichtet, Personalien anzugeben und Fahrzeugpapiere sowie den Führerschein vorzuzeigen. Bei Verkehrskontrollen ist es ratsam, Ruhe zu bewahren, an der nächsten Gelegenheit anzuhalten und durch Blinken zu signalisieren. Wenn die Polizei auffordert, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, muss dieser Aufforderung Folge geleistet werden, da Missachtung mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden kann.
Während der Kontrolle sollten Autofahrer darauf achten, Polizisten nicht zu bedrohen, und erforderliche Gegenstände wie Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten auf Verlangen vorzeigen. Fehlen solche Gegenstände, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden. Autofahrer sind nicht verpflichtet, einem Atemalkoholtest oder Drogenschnelltest zuzustimmen; bei Verdacht kann die Polizei jedoch eine Blutabnahme anordnen. Bei allgemeinen Verkehrskontrollen darf die Polizei das Auto nur durchsuchen, wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt oder Gefahr im Verzug besteht, wie ADAC berichtete.